01Steuersätze & Freibeträge
Kursgewinne (privat)
steuerfrei
Bei privatem Vermögensverwalten (Art. 16 III DBG)
Dividenden
progressiv
Einkommen — Bund/Kanton/Gemeinde 0–45 %
Verrechnungssteuer
35 %
Auf CH-Dividenden, rückforderbar
Vermögenssteuer
0,1–1 %
Auf Depot-Wert per 31.12. · Kanton-abhängig
02Besteuerung nach Einkunftsart
🎉 Kursgewinne
0 %
Privatvermögen: steuerfrei. Gewerblich: volle ESt.
💰 Dividenden
0–45 %
Teil des Einkommens, progressiv (Bund + Kanton + Gemeinde).
💵 Zinsen
0–45 %
Ebenfalls Einkommen. VST 35 % bei CH-Banken rückforderbar.
⚡ Derivate
0 % / ESt
Kursgewinn steuerfrei · laufende Ausschüttungen = Einkommen.
03Verlustverrechnungs-Architektur
Art. 16 III DBG Topf 01
Privat-Vermögen
Kursgewinne aus Wertschriften: grundsätzlich steuerfrei.
+
Realisierte Aktien-Kursgewinne
+
ETF-/Fonds-Gewinne (Thesaurierend)
+
Derivate-Kursgewinne
+
Krypto-Gewinne (privat gehalten)
−
Verluste sind NICHT abzugsfähig
Besteuerung
0 %
◆ ABER… ◆
Art. 20 DBG Topf 02
Laufendes Einkommen
Dividenden, Zinsen & Ausschüttungen sind voll einkommensteuerpflichtig.
+
CH-Dividenden (VST 35 % rückforderbar)
+
Ausländische Dividenden (DA-1 für QSt)
+
Zinserträge (Giro, Obligationen)
+
Fonds-Ausschüttungen
Progressive ESt
0–45 %
04Typische Stolpersteine
⚠️
Gewerblicher Händler
ESTV-Kriterien: kurze Haltedauer (<6 Mt.), Volumen >5× Eigenkap., Fremdfinanzierung, Derivate über Hedging hinaus → volle ESt + AHV auf Gewinne.
💎
Vermögenssteuer vergessen
Depot-Wert per 31.12. ins Wertschriftenverzeichnis. Kursbewertung via ESTV-Kursliste (nicht Anschaffungskurs).
🔁
VST nicht zurückgefordert
35 % Verrechnungssteuer nur bei korrekter Deklaration im Wertschriftenverzeichnis rückforderbar — sonst verloren.
🌍
Ausländische QSt
Form. DA-1 für pauschale Anrechnung (meist 15 % via DBA). Ohne Antrag = Doppelbesteuerung.
05Formulare & Prozess
06Key-Highlights & Sparpotenzial
🎁
Kursgewinne privat steuerfrei — einzigartig in Europa für aktive Trader.
✅
3a/3b-Vorsorgekonti: Zusätzlicher Steuervorteil auf Altersvorsorge-Depots.
💡
„5-Punkte-Regel" der ESTV als inoffizieller Leitfaden für die Einstufung privat vs. gewerblich.
💡
Teilbesteuerung Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (≥ 10 %): 70 % Bund / 50–80 % Kanton.
📅
Stichtag 31.12. für Vermögenssteuer — am Jahresende realisierte Verluste reduzieren Bemessung.
🛡️
DBA Schweiz–USA: Reduziert US-WHT auf Dividenden von 30 % auf 15 % (W-8BEN einreichen).
ℹ️Bildung, keine SteuerberatungDieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerexperten oder Treuhänder. Stand: April 2026