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Meldepapiere & ausschüttungsgleiche Erträge — ETF-Besteuerung Österreich
Österreich besteuert thesaurierende ETFs über das OeKB-Meldesystem (ausschüttungsgleiche Erträge) — kein Pendant zur deutschen Vorabpauschale, aber ein eigenes System mit eigenen Fallen.
📅 Stand: 11/2026 · § 27 EStG / OeKB-Meldesystem
Meldepapier vs. Nicht-Meldepapier
| Kriterium | Meldepapier (OeKB-gemeldet) | Nicht-Meldepapier |
|---|---|---|
| Besteuerungsgrundlage | Tatsächlicher AGE (fondsdaten.at) | Pauschal je Anteil am 31.12.: 90 % des Kursanstiegs im Jahr, mind. 10 % des Jahresendkurses |
| Steuersatz | 27,5 % KESt auf AGE + Kursgewinn | 27,5 % KESt auf Pauschale + Ausschüttungen + Kursgewinn |
| Beim Verkauf | AGE erhöhen die Anschaffungskosten | Pauschalen erhöhen die Anschaffungskosten, Verlust ausgleichbar |
| Risiko | Korrekte Besteuerung | Steuerlast jedes Jahr, auch in Verlustjahren (10 %-Mindestansatz) |
| Kennzahl E 1kv | AGE ohne KESt-Abzug: 937 | Pauschale: 937 · Ausschüttungen: 898 |
| Vanguard/iShares/Xtrackers | Meist gemeldet | Exotische/neue ETFs |
Was sind ausschüttungsgleiche Erträge (AGE)?
Ausschüttungsgleiche Erträge (AGE) sind die Dividenden, Zinsen und sonstigen Erträge, die ein thesaurierender Fonds im Laufe seines Geschäftsjahres vereinnahmt, aber nicht an die Anleger ausschüttet — sondern intern reinvestiert. Obwohl das Geld nicht auf dein Konto kommt, bist du in Österreich verpflichtet, diese Erträge jährlich zu versteuern. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem ausschüttenden ETF (Distributing / Dist): Dort zahlt der Fonds Dividenden und Zinsen direkt aus, und die KESt fällt automatisch bei der Ausschüttung an.
Die OeKB berechnet und veröffentlicht die AGE für jeden Meldepapier-Fonds für das Geschäftsjahr des Fonds (nicht das Kalenderjahr). Wenn ein ETF sein Geschäftsjahr am 30. September beendet, werden die AGE für den Zeitraum Oktober bis September typischerweise im Dezember oder Januar des Folgejahres veröffentlicht. Die AGE-Daten findest du unter fondsdaten.at — Suche nach ISIN oder Fondsname. Der AGE-Betrag ist pro Anteil angegeben; für deine Steuerpflicht multiplizierst du ihn mit deinem Bestand zum Ende des Fondsjahres.
Praxisbeispiel: Du hältst 100 Anteile des Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (Accumulating, ISIN IE00B3RBWM25). Die OeKB meldet für das Geschäftsjahr AGE von 0,85 EUR/Anteil. Deine steuerpflichtigen AGE: 100 × 0,85 = 85,00 EUR. Darauf fallen 27,5 % KESt an = 23,38 EUR. Diese Steuer wird nicht automatisch abgeführt — du trägst sie in der E 1kv ein. Beim späteren Verkauf der ETF-Anteile erhöhen die bereits versteuerten AGE deine Anschaffungskosten (§ 186 Abs. 3 InvFG), sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Häufige Fragen
Was ist ein OeKB-Meldepapier?
Ein Meldepapier ist ein Investmentfonds oder ETF, der seine steuerlich relevanten Daten an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) meldet. Die OeKB führt eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der die ausschüttungsgleichen Erträge (AGE) für jeden thesaurierenden Fonds jährlich veröffentlicht werden. Für österreichische Anleger ist der Meldepapier-Status entscheidend: Nur bei Meldepapieren wird die Besteuerung korrekt abgewickelt. Vanguard, iShares, Xtrackers und SPDR ETFs sind in der Regel als Meldepapiere registriert — prüfen kannst du den Status unter fondsdaten.at.
Gibt es in Österreich eine Vorabpauschale wie in Deutschland?
Nein — Österreich hat kein Pendant zur deutschen Vorabpauschale. Stattdessen wird bei thesaurierenden Meldepapieren direkt der tatsächliche ausschüttungsgleiche Ertrag (AGE) — also die im Fonds reinvestierten Erträge (Dividenden, Zinsen) — jährlich besteuert. Der AGE wird von der OeKB berechnet und veröffentlicht. Der entscheidende Unterschied: Der AGE ist real angefallen (nicht wie die DE-Vorabpauschale ein fiktiver Mindestbetrag auf Basis des Basiszinses).
Was passiert, wenn ein ETF kein Meldepapier ist?
Bei Nicht-Meldepapieren (Fonds ohne OeKB-Meldung) werden die ausschüttungsgleichen Erträge jedes Jahr pauschal geschätzt (§ 186 Abs. 2 Z 3 InvFG): 90 % des Unterschieds zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis im Kalenderjahr, mindestens 10 % des letzten Rücknahmepreises, je Anteil, den du am 31. Dezember hältst. Die Pauschale fällt auch ohne Verkauf an, in fallenden Jahren greift der 10 %-Mindestansatz, und ein Kauf im Dezember kostet die volle Jahrespauschale. Tatsächliche Ausschüttungen sind zusätzlich voll steuerpflichtig. Beim Verkauf erhöhen die versteuerten Pauschalen die Anschaffungskosten (§ 186 Abs. 3 InvFG); im Verkaufsjahr fällt für die verkauften Anteile keine Pauschale an, und ein so entstehender Verlust ist im selben Jahr ausgleichbar (InvFR 2018 Rz 207). Der Nicht-Meldepapier-Status ist trotzdem in der Regel nachteilig, weil die Steuer vorgezogen wird.
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Dieser Inhalt ist allgemeine Information — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen wende dich an einen österreichischen Steuerberater. Stand: 11/2026.