Steuern · Österreich · § EStG

Trading-Besteuerung Österreich — KESt, E 1kv & ganzjähriges Journal

KeSt 27,5 %, Einheits-Topf § 27 EStG, Altvermögen vor 2011, Selbstveranlagung über E 1kv bei ausländischen Brokern — verständlich erklärt.

📅 Stand: 11/2026 · Gesetzesstand April 2026

Die wichtigsten Steuer-Themen für österreichische Trader

Überblick: Steuersätze & Silos

Ertragsart Steuersatz Topf (§ EStG) Hinweis
Kursgewinne (Aktien, ETFs, Fonds) 27,5 % § 27 EStG (Einheitstopf) Altvermögen vor 01.01.2011 steuerfrei
Dividenden (in- und ausländisch) 27,5 % § 27 EStG (Einheitstopf) Ausländ. Broker: Selbstveranlagung E 1kv
Derivate (Optionen, Futures, CFDs) 27,5 % § 27 EStG (Einheitstopf) Verlustverrechnung im selben Topf möglich
Kryptowährungen 27,5 % § 27 EStG (Einheitstopf) Seit 01.03.2022 — kein 1-Jahres-Privileg mehr
Bankzinsen (Giro/Sparbuch) 25 % § 27a Abs. 3 EStG (Sondertopf) Kein Verlustausgleich mit 27,5 %-Topf

⚠️ Verluste aus dem 27,5 %-Topf sind nur im selben Kalenderjahr verrechenbar — kein Verlustvortrag ins Folgejahr (§ 27 Abs. 8 EStG). Inländische Banken (Erste Bank, Flatex AT, DADAT, BAWAG) ziehen KESt automatisch ein. Bei ausländischen Brokern (IBKR, DEGIRO, Trade Republic AT) liegt die Pflicht bei dir.

Häufige Stolpersteine

  • 🌐 Ausländischer Broker: IBKR, DEGIRO und Trade Republic (AT) ziehen oft keine KESt ein → Selbstveranlagung über E 1kv Pflicht, Frist 30. Juni des Folgejahres (FinanzOnline).
  • 📆 Kein Verlustvortrag: Verluste aus Kapitalvermögen sind NUR im selben Kalenderjahr verrechenbar — kein Vortrag ins Folgejahr (außer bei betrieblichen Einkünften).
  • 🏛️ Altvermögen-Falle: Nur Aktien, die VOR dem 01.01.2011 gekauft wurden, sind steuerfrei. Kryptowährungen: Stichtag 28.02.2021.
  • 🔀 Topf-Silo: Aktienverluste verrechnen sich NICHT mit Bankzinsen (25 %-Topf vs. 27,5 %-Topf).

Formulare & Prozess

FormularZweck
E 1Einkommensteuererklärung (Hauptformular)
E 1kvEinkünfte aus Kapitalvermögen — Pflicht bei ausländischen Brokern
E 1aEinkünfte aus Gewerbebetrieb / selbstständiger Arbeit
L 1iBei Auslandseinkünften (Grenzgänger, Doppelbesteuerung)

Fristen: 30. April (Papier) · 30. Juni (FinanzOnline) · + 1 Jahr Fristverlängerung mit Steuerberater. Behörde: Finanzamt Österreich via FinanzOnline. Doppelbesteuerungsabkommen mit ~90 Ländern — ausländische Quellensteuer anrechenbar.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die KESt auf Kapitalerträge in Österreich?

Kapitalerträge (Kursgewinne, Dividenden, Derivate, Kryptowährungen) werden in Österreich mit der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % besteuert. Nur Bankzinsen (Giro/Sparbuch) unterliegen einem günstigeren Satz von 25 %.

Muss ich bei einem ausländischen Broker (IBKR, DEGIRO) selbst erklären?

Ja. Ausländische Broker wie Interactive Brokers oder DEGIRO ziehen oft keine österreichische KESt ein. Du bist verpflichtet, die Erträge selbst zu veranlagen — über das Formular E 1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen) bis spätestens 30. Juni des Folgejahres (FinanzOnline) bzw. 30. April auf Papier. Mit Steuerberater: + 1 Jahr Fristverlängerung.

Was bedeutet Altvermögen in Österreich?

Aktien, die vor dem 01. Januar 2011 gekauft wurden, gelten als steuerliches „Altvermögen" und sind von der KESt auf Kursgewinne befreit. Für Kryptowährungen gilt ein anderer Stichtag: Kryptos, die vor dem 28. Februar 2021 erworben wurden, unterlagen noch dem alten Regime (1-Jahres-Spekulationsfrist § 31 EStG). Seit 01. März 2022 werden Kryptowährungen einheitlich wie Kapitalerträge mit 27,5 % besteuert.

Kann ich Verluste aus Aktien mit Gewinnen aus Derivaten verrechnen?

Ja — im österreichischen Einheitstopf (§ 27 EStG) können Verluste aus Aktien, ETFs, Derivaten und Kryptowährungen im selben Kalenderjahr untereinander verrechnet werden. Ein Verlustvortrag ins Folgejahr ist bei privaten Kapitalerträgen jedoch nicht möglich. Bankzinsen (25 %-Topf, § 27a Abs. 3) sind von der Verlustverrechnung mit dem 27,5 %-Topf ausgeschlossen.

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Matthias Sax
Matthias Sax — Aktiver Trader & Fintech-Gründer
Handelt selbst an ausländischen Brokern und kennt die österreichische KESt-Selbstveranlagung aus der Praxis.
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Bildung, keine Steuerberatung

Dieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Stand: 11/2026