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Steuer · Frankreich · Auslandskonten (comptes étrangers)

Auslandskonten melden — Formulare 3916 und 3916-bis

Jeder steuerliche Einwohner Frankreichs muss jedes Bankkonto, Depot (courtier) und Krypto-Konto im Ausland melden — auch bei einmaliger Nutzung. Andernfalls steigen die Bußgelder schnell: 1.500 € pro Konto und Jahr, bis zu 10.000 €.

📅 Stand: 06/2026 · Formulare 3916 / 3916-bis (Steuererklärung 2042)

1Wer ist betroffen und welche Konten sind zu melden
📋 Jährliche Meldepflicht — im Ausland gehaltene Konten:

Jeder steuerliche Einwohner Frankreichs (résident fiscal français) — Privatperson, aber auch Verein oder Gesellschaft ohne kaufmännische Rechtsform — muss jedes im Ausland eröffnete, gehaltene, genutzte oder geschlossene Konto melden. Erfasst sind:

Bankkonten (Girokonto, Sparkonto, Termingeld) ;
Wertpapierdepots / Broker-Konten (Interactive Brokers und andere ausländische Broker) ;
Konten für digitale Vermögenswerte (comptes d'actifs numériques) bei ausländischen Krypto-Plattformen (z. B. Binance, Kraken, KuCoin).

Die Pflicht gilt auch bei einmaliger oder gelegentlicher Nutzung des Kontos im Jahr.
⚠ Häufiger Irrtum: „Mein Broker ist europäisch / mein Konto wurde kaum genutzt, also muss ich nichts melden." Das ist falsch. Sobald das Konto außerhalb Frankreichs geführt wird, ist es meldepflichtig — unabhängig vom Land und selbst bei einer einzigen Transaktion im Jahr.
2Welches Formular für welches Konto
Art des Auslandskontos Beispiele Formular
Bankkonto Girokonto, Sparkonto, Termingeld im Ausland 3916
Wertpapierdepot / Broker-Konto Interactive Brokers und andere ausländische Broker 3916
Konto für digitale Vermögenswerte (Krypto) Binance, Kraken, KuCoin (ausländische Plattformen) 3916-bis
💡 Ein Formular pro Konto. Die Meldung ist jährlich und wird der Einkommensteuererklärung (Formular 2042) beigefügt. Im Laufe des Jahres geschlossene Konten werden für das Jahr der Schließung gemeldet.
3Bußgelder (sanctions) bei Nicht-Meldung
⚠ Bußgeld pro Konto und Jahr: Das Unterlassen der Meldung wird mit einem Bußgeld von 1.500 € pro nicht gemeldetes Konto und Jahr ohne Verjährung bestraft. Der Betrag erhöht sich auf 10.000 € pro Konto und Jahr, wenn das Konto in einem Staat oder Gebiet liegt, das kein Amtshilfe-Abkommen (convention d'assistance administrative) (Betrugsbekämpfung) mit Frankreich geschlossen hat. Die Bußgelder kumulieren sich: Ein wiederholtes Versäumnis bei mehreren Konten und mehreren Jahren kann erhebliche Summen erreichen.
Situation des Kontos Bußgeld pro Konto und Jahr
Konto in einem Staat mit Amtshilfe-Abkommen mit Frankreich 1.500 €
Konto in einem Staat ohne Amtshilfe-Abkommen (convention d'assistance administrative) 10.000 €
Konto ordnungsgemäß gemeldet (3916 / 3916-bis der 2042 beigefügt) Kein Bußgeld
💡 Kumulierungseffekt — Beispiel: 3 nicht gemeldete Konten (in Staaten mit Abkommen) über 3 nicht verjährte Jahre = 3 × 3 × 1.500 € = 13.500 € Bußgeld, noch bevor eine Steuernachzahlung auf die entsprechenden Erträge hinzukommt. Eine freiwillige Nachmeldung ist daher stets vorzuziehen.
4In der Praxis: Broker und Krypto-Plattformen

Die meisten aktiven Trader sind betroffen, ohne es zu wissen: Das Eröffnen eines Kontos bei einem ausländischen Broker wie Interactive Brokers oder bei einer ausländischen Krypto-Plattform wie Binance oder Kraken begründet die Meldepflicht. Erfassen Sie zu Jahresbeginn alle Ihre Konten — einschließlich solcher, die nur für einen Test oder eine einzelne Überweisung eröffnet wurden.

⚠ Kontomeldung ≠ Einkommenserklärung: Die Meldung 3916 / 3916-bis befreit nicht davon, die Erträge aus diesen Konten zu erklären (Kursgewinne, Dividenden, Krypto-Gewinne). Das sind zwei separate Pflichten, die beide zu erfüllen sind.
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Häufige Fragen

Welche Konten muss ich melden?

Jedes Bankkonto, Wertpapierdepot / Broker-Konto und Konto für digitale Vermögenswerte (Krypto), das im Ausland eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurde. Bankkonten und Depots werden über das Formular 3916 gemeldet; Krypto-Konten (z. B. Binance, Kraken, KuCoin) über das Formular 3916-bis. Die Pflicht gilt für Privatpersonen, aber auch für Vereine und Gesellschaften ohne kaufmännische Rechtsform.

Muss ich auch bei einmaliger oder gelegentlicher Nutzung melden?

Ja. Die Meldepflicht gilt auch bei einmaliger oder gelegentlicher Nutzung im Laufe des Jahres. Ein eröffnetes, kaum aktives Konto oder eines, das für eine einzelne Überweisung genutzt wurde, ist meldepflichtig. Ein im Laufe des Jahres geschlossenes Konto muss für das Jahr der Schließung gemeldet werden.

Wann und wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung ist jährlich und erfolgt gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung (2042), indem das oder die Formulare 3916 / 3916-bis beigefügt werden. Pro Konto ist ein Formular auszufüllen. Die Meldung bezieht sich auf die im betreffenden Jahr gehaltenen Konten, einschließlich der im Jahr geschlossenen.

Welche Sanktionen (sanctions) drohen bei Vergessen?

Das Bußgeld (amende) beträgt 1.500 € pro nicht gemeldetes Konto und Jahr ohne Festsetzungsverjährung. Es erhöht sich auf 10.000 € pro Konto und Jahr, wenn das Konto in einem Staat oder Gebiet liegt, das kein Amtshilfe-Abkommen (convention d'assistance administrative) mit Frankreich geschlossen hat. Die Beträge kumulieren sich pro Konto und Jahr — ein wiederholtes Versäumnis bei mehreren Konten und mehreren Jahren kann daher erhebliche Summen erreichen.

Reicht die Kontomeldung allein aus?

Nein. Die Kontomeldung (3916 / 3916-bis) und die Erklärung der Erträge aus diesem Konto sind zwei separate Pflichten. Kursgewinne, Dividenden und sonstige Erträge aus einem Auslandskonto müssen zusätzlich nach ihrer Art gemeldet werden — Veräußerungsgewinne, Kapitalerträge (revenus de capitaux mobiliers), Krypto-Assets.

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Matthias Sax
Matthias Sax — Aktiver Trader & Fintech-Gründer
Nutzt selbst Konten bei ausländischen Brokern und Krypto-Plattformen und kennt die Meldepflicht für Auslandskonten (3916 / 3916-bis) aus eigener Erfahrung.

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Bildung, keine Steuerberatung

Dieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 06/2026