Georgien wird in Auswanderer-Kreisen als steuerlicher Geheimtipp gehandelt — und der Kern des Modells ist tatsächlich attraktiv: Georgien besteuert Privatpersonen nach dem Territorialprinzip. Das heißt, es greift nur auf Einkünfte aus georgischer Quelle zu; echte ausländische Einkünfte — darunter Kursgewinne im ausländischen Depot, ausländische Dividenden und Zinsen — bleiben beim in Georgien ansässigen Privatanleger grundsätzlich steuerfrei (0 %). Georgische Quelleneinkünfte unterliegen einer Flat-Einkommensteuer von 20 %.
Drei Dinge sind vorweg entscheidend. Erstens: Georgien ist aus D-A-CH-Sicht ein Drittstaat — keine EU-Freizügigkeit, kein automatisches Aufenthaltsrecht (allerdings sehr liberale Aufenthaltsregeln für viele Nationalitäten). Zweitens: Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Drittens: Der viel beworbene Small-Business-Status mit 1 % Pauschalsteuer ist für einen aktiven Wertpapier-Trader in aller Regel gerade nicht nutzbar — Finanz- und Wertpapiergeschäfte gehören zu den ausgeschlossenen Tätigkeiten (Details im Abschnitt zu den Trading-Einkünften).
⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Die entscheidende Frage in Georgien lautet nicht „wie hoch ist der Satz", sondern ob ein Einkommen als ausländisch (0 %) oder als georgische Quelle (20 %) gilt — und genau diese Einordnung ist bei aktivem, aus Georgien heraus betriebenem Handel keineswegs selbstverständlich. Vor jedem Schritt fachlichen Rat einholen, der die aktuelle georgische Praxis und das Herkunftsland kennt.