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🇵🇦 Panama für Trader

Territoriale Besteuerung ohne DBA: Auslandsgewinne 0 %, Residenz über Friendly Nations Visa — der Panama-Steckbrief für auswandernde Trader.

1. Stand & Kurzprofil

📅 Stand: Juli 2026 🇵🇦 Drittstaat · US-Dollar als gesetzliches Zahlungsmittel · territoriales System · kein DBA mit D-A-CH

Die Republik Panama besteuert nach dem Territorialprinzip: Steuerpflichtig ist grundsätzlich nur Einkommen aus panamaischer Quelle. Alles, was außerhalb Panamas erwirtschaftet wird — ausländische Kursgewinne, Dividenden, Zinsen, Gewinne aus Offshore-Depots — bleibt vor Ort steuerfrei (0 %), und zwar für Ansässige wie Nicht-Ansässige gleichermaßen. Für den privaten Trader, der von Panama aus ein Depot mit US-, europäischen oder sonstigen ausländischen Wertpapieren und Optionen handelt, sind diese Gewinne panamaisch nicht steuerbar. Panama nutzt zudem den US-Dollar als gesetzliches Zahlungsmittel (die nationale Währung Balboa ist 1:1 an den USD gekoppelt und existiert praktisch nur als Münzgeld) — das rückt den Standort in unmittelbare USD-Nähe.

Nur panamaische Quelleneinkünfte werden besteuert: Auf Gewinne aus dem Verkauf panamaischer Wertpapiere fällt eine Kapitalgewinnsteuer von 10 % an (mit einer Quellensteuer-Vorauszahlung von 5 % des Verkaufspreises); laufendes panamaisches Erwerbseinkommen wird progressiv (0 % bis 11.000 USD, 15 %, 25 % ab 50.000 USD) besteuert. Für einen Trader, der ausschließlich ausländische Instrumente handelt, spielt das in der Regel keine Rolle.

Entscheidend und in Werbebroschüren gern verschwiegen: Panama ist aus D-A-CH-Sicht ein Drittstaat, und mit Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) — Panama unterhält nur mit rund einem Dutzend Staaten (u. a. Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Niederlande, Luxemburg, Irland, Mexiko, Singapur, VAE) umfassende Abkommen, nicht mit D-A-CH. Ohne DBA fehlt der abkommensrechtliche Schutz vor Doppelbesteuerung, und Deutschland wendet sein innerstaatliches Recht (inklusive § 2 und § 6 AStG) ungemildert an. Ein Auskunftsaustausch besteht dagegen sehr wohl: Panama nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil — Kontostände und Kapitalerträge werden dem Ansässigkeitsstaat gemeldet.

⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Steuerliche Einordnungen hängen vom Einzelfall ab (Instrumente, Handelsintensität, verbleibende Bindungen nach D-A-CH). Vor einem Wegzug immer einen auf Panama und das Herkunftsland spezialisierten Berater hinzuziehen.

2. Kursgewinne & Trading-Einkünfte

Wegen des Territorialprinzips entscheidet allein die Quelle der Einkünfte über die panamaische Steuerpflicht — nicht die Ansässigkeit des Traders:

Einkunftsart (privates Depot)Besteuerung in Panama (Stand 2026)
Kursgewinne aus ausländischen Aktien, ETFs, Optionen, Futures, Krypto0 % — ausländische Quelle, nicht steuerbar
Ausländische Dividenden und Zinsen (privat gehalten)0 % — ausländische Quelle, nicht steuerbar
Kursgewinne aus panamaischen Wertpapieren10 % Kapitalgewinnsteuer (5 % Quellensteuer-Vorauszahlung auf den Verkaufspreis)
Panamaisches ErwerbseinkommenProgressiv: 0 % bis 11.000 USD · 15 % · 25 % ab 50.000 USD

Ein Trader, der von Panama aus ein ausländisches Depot handelt, erzielt Einkünfte aus ausländischer Quelle — diese sind panamaisch nicht steuerbar (0 %), unabhängig von der Handelsintensität. Ein Umqualifizierungsrisiko in einen „gewerblichen Handel" mit panamaischer Steuerfolge entsteht nicht, solange die Quelle ausländisch bleibt.

⚠️ US-Quellensteuer bleibt bestehen. Die territoriale 0-%-Behandlung in Panama befreit nicht von der US-Quellensteuer auf US-Dividenden. Weil zwischen Panama und den USA kein umfassendes DBA besteht, greift auf US-Dividenden der volle gesetzliche Satz von 30 % (Formular W-8BEN beim Broker). Ein in Deutschland Ansässiger hätte über das DE-USA-DBA dagegen nur 15 %. Wer viele US-Dividendenwerte hält, verliert hier gegenüber einem DBA-Land spürbar. Auf reine Kursgewinne (kein US-Withholding) und die meisten Optionsprämien wirkt sich das nicht aus.

📌 Substanzregeln ab 2027 (Gesetz Nr. 526). Panama hat 2026 wirtschaftliche Substanzanforderungen für ausländische Passiveinkünfte beschlossen (Wirksamkeit ab Steuerjahr 2027, u. a. mit Blick auf die EU-Liste). Sie betreffen jedoch panamaische Gesellschaften innerhalb multinationaler Konzerne, die ausländische Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzen, Kapitalgewinne) beziehen — bei fehlender Substanz droht dort eine finale Steuer von 15 %. Der privat handelnde Trader, der sein eigenes Depot ohne zwischengeschaltete Konzernstruktur hält, ist davon nach aktuellem Stand nicht erfasst. Wer eine panamaische Gesellschaft einsetzt, sollte die Substanzfrage aber prüfen lassen.

3. Residenz-Voraussetzungen

Panama kennt mehrere praktisch relevante Aufenthaltswege für Vermögende — den auf Investition oder Bankeinlage gestützten Friendly Nations Visa und das lebenslange Pensionado-Visum für Rentner. Aufenthaltsrecht und Steueransässigkeit sind dabei streng zu trennen.

WegKern-Bedingungen (Stand 2026)
Friendly Nations Visa (nach der Reform 2021)Seit den Dekreten 197 & 226/2021 kein einfaches Bankkonto mehr, sondern eine von drei qualifizierenden Grundlagen: Immobilieninvestition ab 200.000 USD, Bankeinlage ab 200.000 USD (Festgeld, mind. 3 Jahre) oder ein panamaischer Arbeitsvertrag. Ablauf zweistufig: zunächst 2 Jahre provisorische, danach dauerhafte Residenz.
Pensionado-Visum (Rentner)Lebenslange Rente aus staatlicher, internationaler oder privater Quelle von mindestens 1.000 USD/Monat (bzw. 750 USD bei Immobilienbesitz über 100.000 USD). Führt unmittelbar zur dauerhaften Residenz; zum Erhalt des Aufenthaltstitels genügt ein Tag Anwesenheit pro Kalenderjahr.
Steuerliche Ansässigkeit (davon getrennt!)Panamaische Steueransässigkeit entsteht durch über 183 Tage pro Kalenderjahr in Panama oder einen nachgewiesenen Lebensmittelpunkt (Wohnung, wirtschaftliche/familiäre Interessen). Bescheinigt durch das Certificado de Residencia Fiscal der DGI. Ein Aufenthaltstitel allein begründet keine Steueransässigkeit.

⚠️ Aufenthaltsrecht ≠ Steueransässigkeit gegenüber dem deutschen Fiskus. Ein Friendly-Nations- oder Pensionado-Status begründet ein Wohnrecht, löst die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht aber nicht automatisch auf. Das Pensionado-Ein-Tag-Minimum reicht für einen sauberen Wegzug bei Weitem nicht: Entscheidend ist die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts — Wohnsitz-Aufgabe in D-A-CH und echte physische Präsenz in Panama (in der Regel über 183 Tage plus Wohnung vor Ort). Ein reiner Papier-Wohnsitz bei fortgesetztem Aufenthalt in Deutschland trägt nicht.

4. Der Haupt-Haken

Die 0-%-Behandlung ausländischer Gewinne ist real — die entscheidenden Hürden liegen beim fehlenden DBA, beim Substanz- und Präsenznachweis und beim § 2 AStG:

  • Kein DBA mit D-A-CH. Das ist der zentrale Fallstrick. Ohne Abkommen fehlt der Schutz vor Doppelbesteuerung, und Deutschland wendet sein innerstaatliches Recht (§ 2 und § 6 AStG) ungemildert an. Auch die volle US-Quellensteuer von 30 % auf US-Dividenden (kein US-DBA) trifft direkt aufs Depot.
  • § 2 AStG — Lehrbuchfall. Panama wird in der deutschen Beratungspraxis ausdrücklich als Niedrigsteuerland ohne DBA genannt (neben Hongkong und den VAE). Bei fortbestehenden wesentlichen Inlandsinteressen kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bestimmte deutsche Einkünfte bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug nacherfassen — ohne DBA-Abmilderung.
  • Substanz- und Präsenznachweis gegenüber dem deutschen Finanzamt. Der Steuervorteil trägt nur bei echter Ansässigkeit. Ein „Panama-Wohnsitz auf dem Papier" (etwa nur mit dem Pensionado-Ein-Tag-Minimum) bei fortbestehendem Aufenthalt in Deutschland ist eine Scheinwohnsitz-Falle und löst die unbeschränkte Steuerpflicht nicht auf.
  • Substanzregeln 2027 bei Gesellschaftsstrukturen. Wer den Handel über eine panamaische Gesellschaft in einem Konzernverbund abwickelt, muss ab Steuerjahr 2027 die neuen wirtschaftlichen Substanzanforderungen (Gesetz Nr. 526) beachten — sonst droht auf ausländische Passiveinkünfte eine finale Steuer von 15 %. Der rein private Depot-Trader ist davon nach aktuellem Stand nicht betroffen.
Vorsicht — Wegzug zuerst verstehenAuswandern-Pillar · Wegzugsbesteuerung & §2 AStGDer teure Teil passiert beim Verlassen von D-A-CH, nicht bei der Ankunft in Panama.

5. Zusammenspiel mit D-A-CH

🌍 Panama ist ein Drittstaat ohne DBA mit D-A-CH. Alle EU-Vergünstigungen der Wegzugsbesteuerung (frühere zinslose Dauerstundung für EU/EWR, das österreichische Nichtfestsetzungskonzept) gelten nicht. Zudem fehlt jeder abkommensrechtliche Schutz vor Doppelbesteuerung.

🇩🇪 Deutschland

Kein DBA: Zwischen Deutschland und Panama besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen; ein CRS-Austausch besteht dagegen. § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung): greift bei Wegzug, wenn eine Beteiligung ab 1 % an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) gehalten wird; seit 2025 erfasst eine dem § 6 AStG nachgebildete Regelung in § 19 InvStG auch Investmentfonds-/ETF-Anteile (ab 1 % Anteil oder Anschaffungskosten über 500.000 € pro Fonds). Für den typischen Trader mit Streubesitz unterhalb dieser Schwellen greift § 6 nicht. Die früher unbefristete zinslose Stundung wurde 2022 abgeschafft — die Steuer wird bei Wegzug festgesetzt, auf Antrag zahlbar in sieben gleichen Jahresraten (in der Regel gegen Sicherheitsleistung). § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht): Panama gilt in der Beratungspraxis als klassisches Niedrigsteuerland ohne DBA. Bei fortbestehenden wesentlichen Inlandsinteressen (Betrieb, Beteiligung, wesentliche Inlandseinkünfte) und deutscher Staatsangehörigkeit sowie mindestens 5 Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten 10 Jahren kann Deutschland bestimmte Einkünfte bis zu 10 Jahre nachbesteuern. Ein reiner Depot-Trader ohne fortbestehende Betriebs-/Beteiligungsbindung wird i. d. R. dennoch nicht erfasst — die Prüfung ist aber real, und ohne DBA gibt es keine Abmilderung.

🇦🇹 Österreich

Kein DBA zwischen Österreich und Panama. Die österreichische Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen nach § 27 Abs. 6 EStG kennt das Nichtfestsetzungskonzept nur für Wegzüge innerhalb EU/EWR. Beim Drittstaat Panama greift es nicht — die Wegzugssteuer wird bei Wegzug sofort festgesetzt und fällig (Ratenzahlung über bis zu sieben Jahre auf Antrag möglich, keine Stundung wie bei einem EU-Umzug).

🇨🇭 Schweiz

Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung auf private Wertpapiergewinne — private Kapitalgewinne sind ohnehin steuerfrei. Für den typischen privaten Trader ist der Wegzug aus der Schweiz nach Panama steuerlich weitgehend neutral (Sonderfälle: gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel, Grundstückgewinne). Ein umfassendes DBA Schweiz–Panama besteht nicht; laufende Erträge genießen daher keinen abkommensrechtlichen Schutz.

6. Fazit: für wen geeignet / für wen nicht

✅ Geeignet für Trader, die ihren Lebensmittelpunkt real nach Panama verlegen (Wohnsitz-Aufgabe in D-A-CH, echte Anwesenheit über 183 Tage), überwiegend Kursgewinne und Optionsprämien aus ausländischen Instrumenten im eigenen Depot erzielen, einen Aufenthaltsweg über Friendly Nations Visa (Immobilie oder Festgeld ab 200.000 USD) oder das Pensionado-Visum tragen können und einen Standort mit US-Dollar als Zahlungsmittel suchen. Für sie sind ausländische Kursgewinne, Dividenden und Zinsen vor Ort nicht steuerbar (0 %), und bei Streubesitz unterhalb der §-6-Schwellen lässt sich der Wegzug in der Regel ohne Wegzugssteuer gestalten.

❌ Weniger geeignet für Trader mit hohem US-Dividendenanteil (volle 30 % US-Quellensteuer ohne DBA statt 15 % aus einem DBA-Land), für Anleger, die überwiegend panamaische Wertpapiere handeln (10 % lokale Kapitalgewinnsteuer), für Inhaber von Beteiligungen ab 1 % oder großen ETF-/Fonds-Positionen (deutsche Wegzugsbesteuerung, beim Drittstaat ohne EU-Stundung; in Österreich sofort fällig) sowie für Deutsche mit fortbestehenden wesentlichen Inlandsinteressen (§ 2 AStG greift bei Panama als Niedrigsteuerland ohne DBA real über 10 Jahre). Wer nur einen Papier-Wohnsitz anstrebt und faktisch in Deutschland bleibt, löst die unbeschränkte Steuerpflicht ohnehin nicht auf.

7. Fundstellen

Stand aller Angaben: Juli 2026. Zahlen und Regeln bilden das Territorialprinzip (0 % auf ausländische Quelleneinkünfte), die 10-%-Kapitalgewinnsteuer auf panamaische Wertpapiere (5 % Quellensteuer-Vorauszahlung), die progressive Einkommensteuer auf panamaische Quelle (0/15/25 %), die 2026 beschlossenen Substanzregeln für ausländische Passiveinkünfte (Gesetz Nr. 526, Wirksamkeit ab Steuerjahr 2027, 15 %-Folge bei Konzern-Gesellschaften), die Residenz-Wege (Friendly Nations Visa nach der 2021-Reform ab 200.000 USD Immobilie/Festgeld, Pensionado ab 1.000 USD Rente/Monat), die Steueransässigkeit (über 183 Tage oder Lebensmittelpunkt), den fehlenden DBA-Status gegenüber D-A-CH und die CRS-Teilnahme ab. Alle Quellen abgerufen 2026-07-22. Keine Steuerberatung — vor einem Wegzug fachliche Prüfung des Einzelfalls einholen.

📊 Alle Fokusländer im direkten Vergleich →

  • PwC Worldwide Tax Summaries — Panama, Other taxes (Wertpapier-Kapitalgewinn 10 %, 5 % Quellensteuer): https://taxsummaries.pwc.com/panama/individual/other-taxes
  • Golden Harbors — Panama Taxes 2026 (Territorialprinzip, ausländische Quelle 0 %): https://goldenharbors.com/articles/panama-taxes
  • Immigrant Invest — Panama Tax Rate Guide 2026 (Progressionssätze 0/15/25 %, 183-Tage-/Lebensmittelpunkt-Regel, 10 % lokal): https://immigrantinvest.com/blog/panama-tax-rate/
  • Baker McKenzie — Panama: New Economic Substance Rules for Foreign Passive Income (Gesetz Nr. 526, ab FY2027, Konzern-Scope, 15 %): https://www.bakermckenzie.com/en/insight/publications/2026/05/panama-new-economic-substance-rules-for-foreign-passive-income
  • KPMG TaxNewsFlash — Panama: New economic substance law for foreign-source passive income (Scope multinationale Gruppen, 15 % finale Steuer): https://kpmg.com/us/en/taxnewsflash/news/2026/06/panama-economic-substance-passive-income.html
  • ExpatDen — Panama Friendly Nations Visa 2026 (Reform 2021: Immobilie/Festgeld ab 200.000 USD, Arbeitsvertrag, zweistufig): https://www.expatden.com/panama/panama-friendly-nations-visa/
  • Global Citizen Solutions — Pensionado Visa Panama Guide 2026 (1.000 USD Rente, 750 USD mit Immobilie, dauerhafte Residenz): https://www.globalcitizensolutions.com/pensionado-visa-panama/
  • OECD — Panama, Information on Tax Residency (über 183 Tage oder Lebensmittelpunkt): https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-issue-focus/aeoi/panama-tax-residency.pdf
  • Pardini & Asociados — Guide of Double Taxation Treaties signed by Panama (DBA-Liste ohne D-A-CH): https://www.pardinilaw.com/EN/padela/articles/85/foreign-investment/guide-of-double-taxation-treaties-signed-by-panama/
  • Rödl & Partner — Erweiterte beschränkte Steuerpflicht / Niedrigsteuerland (Panama als Niedrigsteuerland ohne DBA): https://www.roedl.com/insights/beschraenkte-steuerpflicht-niedrigsteuerland-niedrigsteuergebiet-belastungsvergleich/
  • IRS — Formular W-8BEN / US-Quellensteuer auf US-Erträge ohne DBA (30 %): https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-8-ben