Malta ist neben Zypern die zweite EU-Adresse mit einem klassischen Non-Dom-Regime britischer Prägung — und für Trader in einem Punkt sogar noch günstiger: Als in Malta ansässiger, aber nicht dort domizilierter „Non-Dom" gilt für ausländische Einkünfte die Remittance-Basis. Der entscheidende Sonderfall dabei ist, dass ausländische Kursgewinne (foreign capital gains) selbst dann steuerfrei bleiben, wenn sie nach Malta überwiesen werden — anders als in den meisten anderen Remittance-Systemen, die remittierte Gewinne besteuern. Malta ist EU-Mitglied, nutzt den Euro, hat Englisch als Amtssprache und ein am britischen Common Law orientiertes Rechtssystem.
Wichtig zur Einordnung: Das maltesische System ist ein Remittance-System, kein Nullsteuer-System. Ausländische Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Arbeitslohn) werden besteuert, sobald sie nach Malta überwiesen werden; maltesische Einkünfte und maltesische Kapitalgewinne werden ohnehin regulär besteuert. Die Steuerfreiheit hängt also davon ab, was genau als Kursgewinn, was als Einkommen und was als Malta-Quelle einzuordnen ist — genau hier liegen die Feinheiten.
⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Steuerliche Einordnungen hängen vom Einzelfall ab (Instrumente, Handelsintensität, Remittance-Verhalten, verbleibende Bindungen nach D-A-CH). Vor einem Wegzug immer einen auf Malta und das Herkunftsland spezialisierten Berater hinzuziehen.