Die Kaimaninseln (Cayman Islands) sind ein britisches Überseegebiet in der Karibik und einer der bekanntesten „Null-Steuer"-Standorte der Welt: Es gibt keine persönliche Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Körperschaftsteuer und keine Erbschaft-, Schenkung- oder Vermögensteuer. Der Staat finanziert sich stattdessen über Einfuhrzölle, Stempelsteuer (Stamp Duty) auf Immobilien und bestimmte Urkunden, Arbeitserlaubnis- und Lizenzgebühren sowie den Tourismus. Für den privaten Trader, der sein eigenes Wertpapier- und Optionsdepot handelt, bleiben Kursgewinne, Dividenden und Zinsen vor Ort damit steuerfrei (0 %). Der Cayman-Dollar (KYD) ist seit dem 1. April 1974 fest an den US-Dollar gekoppelt (1 KYD = 1,20 USD), was den Standort in USD-Nähe rückt.
Entscheidend und in Werbebroschüren gern verschwiegen: Die Kaimaninseln sind aus D-A-CH-Sicht ein Drittstaat und gehören trotz des Status als britisches Überseegebiet weder zur EU noch zum Steuergebiet des Vereinigten Königreichs. Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) — die Kaimaninseln unterhalten überhaupt kein umfassendes DBA. Ohne DBA fehlt der abkommensrechtliche Schutz vor Doppelbesteuerung, und Deutschland wendet sein innerstaatliches Recht (inklusive § 2 und § 6 AStG) ungemildert an. Ein Auskunftsaustausch besteht dagegen sehr wohl: Deutschland und die Kaimaninseln haben ein Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA), und die Kaimaninseln nehmen am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil — die verschärfte Fassung CRS 2.0 samt Krypto-Meldung (CARF) gilt seit dem 1. Januar 2026.
⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Steuerliche Einordnungen hängen vom Einzelfall ab (Instrumente, Handelsintensität, verbleibende Bindungen nach D-A-CH). Vor einem Wegzug immer einen auf die Kaimaninseln und das Herkunftsland spezialisierten Berater hinzuziehen.