Thailand gilt in Auswanderer-Kreisen als Klassiker mit einem besonderen Steuermodell: Es besteuert ausländische Einkünfte grundsätzlich nur dann, wenn sie nach Thailand überwiesen („remitted“) werden — das sogenannte Remittance-Prinzip. Wer als in Thailand steuerlich ansässige Person Kursgewinne im ausländischen Depot erzielt und das Geld nicht nach Thailand bringt, löst insoweit keine thailändische Steuer aus. Genau dieses Prinzip macht Thailand für Trader interessant — und zugleich riskant, denn die Details haben sich zum 1. Januar 2024 verschärft und sind seither in Bewegung.
Zwei Dinge sind vorweg entscheidend. Erstens: Thailand ist aus D-A-CH-Sicht ein Drittstaat — keine EU-Freizügigkeit, kein automatisches Aufenthaltsrecht. Anders als bei den VAE bestehen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz aber Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Zweitens: Die frühere Regel, dass nur im selben Jahr überwiesene Auslandseinkünfte steuerpflichtig waren, wurde durch die Verwaltungsanweisungen Por. 161/2566 und 162/2566 abgelöst — seit 2024 sind ab 2024 erzielte Auslandseinkünfte steuerpflichtig, sobald sie überwiesen werden, unabhängig vom Jahr des Zuflusses. Eine 2025 diskutierte Entlastung (Zwei-Jahres-Fenster) ist bislang nicht in Kraft (Details im Haupt-Haken-Abschnitt).
⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Thailand befindet sich bei der Besteuerung ausländischer Einkünfte in einer Umbruchphase (Verwaltungspraxis seit 2024 verschärft, Reformentwürfe zu Zwei-Jahres-Fenster und Welteinkommen in Diskussion, aber nicht Gesetz). Angaben können sich kurzfristig ändern — vor jedem Schritt fachlichen Rat einholen, der die aktuelle thailändische Rechtslage und das Herkunftsland kennt.