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Steuer Frankreich · Termingeschäfte (produits dérivés)

Besteuerung von Termingeschäften — Optionen, Futures, Optionsscheine (warrants) & CFD

Wie Artikel 150 ter des CGI Ihre Gewinne aus Finanztermingeschäften besteuert: PFU ohne Haltefristabschlag und eine Verlustverrechnung, die sich grundlegend von anderen Einkunftsarten unterscheidet. Was Sie unbedingt wissen müssen, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.

📅 Stand: 08/2026 · Rechtsgrundlage: article 150 ter CGI

1Rechtsrahmen — article 150 ter CGI
📋 Artikel 150 ter CGI — Gewinne aus Finanztermingeschäften (instruments financiers à terme) :

Gewinne, die eine in Frankreich steuerlich ansässige natürliche Person als Nichtgewerblicher aus Finanztermingeschäften erzielt, sind nach Artikel 150 ter des CGI steuerpflichtig (ergänzt durch die Artikel 150 quater bis 150 septies).

Erfasst werden: der Terminmarkt (Futures vom Typ MATIF), der Markt für handelbare Optionen, Optionsscheine (bons d'option) und Warrants sowie — durch Gleichstellung — CFD. Diese Gewinne unterliegen dem PFU, ohne Haltefristabschlag.
⚠ Zwei kumulative Voraussetzungen: Dieses Regime gilt für die in Frankreich steuerlich ansässige Privatperson, die nicht gewerblich handelt. Sobald die Tätigkeit gewerbsmäßig und beruflich wird, erfolgt ein Wechsel in die nicht-kommerziellen Einkünfte (BNC — bénéfices non commerciaux) — siehe Abschnitt 4.
2Besteuerung mit dem PFU — welcher Satz, welches Instrument

Der PFU gilt in gleicher Weise für die verschiedenen Derivate. Der Gesamtsatz steigt von 30 % auf 31,4 % durch die Erhöhung der Sozialabgaben (CSG), die mit der LOI n° 2025-1403 vom 30. Dezember 2025 beschlossen wurde.

Instrument Steuerliche Einordnung Besteuerungsregime Haltefristabschlag
Handelbare Optionen, Futures Finanztermingeschäft (art. 150 ter CGI) PFU — 12,8 % IR + PS Keiner
CFD (Contracts for Difference) Finanztermingeschäft gleichgestellt PFU — 12,8 % IR + PS Keiner
Warrants, Turbos, Zertifikate Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren PFU — 12,8 % IR + PS Keiner
FCIMT-Anteile Anteilsveräußerung (Terminmarktfonds) PFU — über Formular 2074 zu erklären Keiner
💡 Zusammensetzung des Satzes: Der PFU setzt sich zusammen aus 12,8 % Einkommensteuer (unverändert) + 18,6 % Sozialabgaben (CSG/CRDS, statt bisher 17,2 %), insgesamt 31,4 %. Auf Gesamtoption (Feld 2OP der 2042) können diese Gewinne dem progressiven Steuertarif unterworfen werden — eine Wahl, die vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängt. → PFU & progressiver Tarif — der ausführliche Leitfaden
3Der besondere Weg der Verluste
⚠ Entscheidender Punkt — Verluste sind niemals vom Gesamteinkommen abziehbar:

Nettoverluste aus Termingeschäften und Derivaten können unter keinen Umständen mit dem Gesamteinkommen verrechnet werden (Gehalt, Mieteinkünfte, Renten usw.).

Sie sind nur von gleichartigen Gewinnen abziehbar — d. h. anderen Gewinnen aus Finanztermingeschäften — die im selben Jahr erzielt wurden, danach auf die 10 folgenden Jahre vortragsfähig.

Es handelt sich um einen steuerlich abgeschlossenen „Topf": Ein Verlust aus Derivaten wird nicht mit einem Kursgewinn aus Aktien verrechnet — und umgekehrt. Vermischen Sie die Regime nicht.
💡 Verluste sorgfältig dokumentieren: Der 10-Jahres-Vortrag funktioniert nur, wenn der Verlust im Jahr seiner Entstehung korrekt erklärt wurde. Führen Sie eine genaue Aufzeichnung Ihrer Derivate-Transaktionen, getrennt von Ihren Aktien. → Verluste (moins-values) verrechnen und vortragen
4Gewerbsmäßiges Trading (à titre habituel) — Wechsel in die BNC

Die Anwendung von Artikel 150 ter CGI setzt eine nicht gewerbliche Tätigkeit voraus. Wenn das Trading gewerbsmäßig wird und die Merkmale einer echten beruflichen Tätigkeit aufweist, ändert sich das Regime.

Situation Anwendbares Regime Besteuerung Verwaltungsanweisung / Grundlage
Vermögensverwaltung, nicht gewerblich Article 150 ter CGI PFU (oder progressiver Tarif auf Option) Art. 150 ter à 150 septies CGI
Gewerbsmäßiges / berufliches Trading Nicht-kommerzielle Einkünfte (BNC — bénéfices non commerciaux) Progressiver Einkommensteuertarif BOI-BNC-SECT-50
⚠ Grenze im Einzelfall zu beurteilen: Die Einstufung als „beruflich" hängt von Häufigkeit, eingesetzten Mitteln und Ausübungsbedingungen ab. Im BNC-Regime unterscheidet sich die Behandlung von Betriebsausgaben und Verlusten erheblich vom Privatpersonenregime — dies ist mit einem Steuerberater zu klären.
5Steuererklärung — das Formular 2074

Gewinne, die unter Artikel 150 ter CGI fallen, sowie Veräußerungen von FCIMT-Anteilen werden über das Formular 2074 erklärt, dessen Ergebnis in die Erklärung 2042 / 2042-C übertragen wird.

Das Wichtigste für die Erklärung:
• Berechnung und Übertragung der Gewinne/Verluste auf das Formular 2074.
• Ein ausländischer Broker (IBKR usw.) stellt kein vorausgefülltes IFU für das französische Finanzamt aus: Bewahren Sie die Einzelnachweise jeder Transaktion auf.
• Verluste müssen im Jahr ihrer Entstehung erklärt werden, um den 10-Jahres-Vortrag zu sichern.
💡 Welches Formular für welche Einkünfte? Das Formular 2074 ist nur eines von mehreren möglichen Formularen, je nach Art Ihrer Transaktionen. → Welche Formulare sind auszufüllen?

Häufige Fragen

Wie werden Termingeschäfte (produits dérivés) in Frankreich besteuert?

Gewinne, die eine in Frankreich steuerpflichtige Privatperson aus Finanztermingeschäften (Terminmarkt vom Typ Futures, Markt für handelbare Optionen, Optionsscheine, Warrants) erzielt, fallen unter Artikel 150 ter des CGI (ergänzt durch die Artikel 150 quater bis 150 septies). Sie werden mit dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU) besteuert: 12,8 % Einkommensteuer + Sozialabgaben, insgesamt 30 % → 31,4 % seit der Erhöhung der CSG (LOI n° 2025-1403 vom 30. Dezember 2025). Es gibt keinen Haltefristabschlag auf diese Gewinne.

Und CFD, Warrants und Turbos?

CFD (Contracts for Difference) werden Finanztermingeschäften gleichgestellt und folgen daher demselben Regime wie Optionen und Futures (Artikel 150 ter CGI) → PFU. Warrants, Turbos und börsennotierte Zertifikate werden dagegen wie Kursgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren behandelt → ebenfalls PFU-pflichtig. In beiden Fällen gilt: kein Haltefristabschlag, Sozialabgaben sind fällig.

Können meine Verluste aus Termingeschäften (produits dérivés) vom Einkommen abgezogen werden?

Nein. Nettoverluste aus Termingeschäften und Derivaten können unter keinen Umständen mit dem Gesamteinkommen verrechnet werden (Gehalt, Mieteinkünfte usw.). Sie sind nur von gleichartigen Gewinnen aus demselben Jahr abziehbar, danach auf die 10 folgenden Jahre vortragsfähig. Diese Regelung ist strenger als bei klassischen Wertpapierveräußerungsgewinnen — verwechseln Sie die beiden „Töpfe" nicht.

Was passiert, wenn ich „gewerbsmäßig" (à titre habituel) trade?

Wenn die Derivate-Trading-Tätigkeit gewerbsmäßig und unter Bedingungen ausgeübt wird, die einer beruflichen Tätigkeit gleichkommen, wechseln die Gewinne in die Kategorie der nicht-kommerziellen Einkünfte (BNC — bénéfices non commerciaux) und werden dann nach dem progressiven Steuertarif der Einkommensteuer besteuert (Verwaltungsschreiben BOI-BNC-SECT-50). Dieses Regime ändert auch die Behandlung von Betriebsausgaben und Verlusten. Die Grenze zwischen Vermögensverwaltung und beruflicher Tätigkeit ist im Einzelfall zu beurteilen.

Welches Formular ist für die Erklärung von Termingeschäften (produits dérivés) auszufüllen?

Gewinne, die unter Artikel 150 ter CGI fallen, werden über das Formular 2074 erklärt, dessen Ergebnis in die Erklärung 2042 / 2042-C übertragen wird. Auch die Veräußerung von FCIMT-Anteilen (fonds communs d'intervention sur les marchés à terme) wird über das Formular 2074 erklärt. Bewahren Sie die Einzelnachweise Ihrer Transaktionen auf: Ein ausländischer Broker stellt kein vorausgefülltes IFU für das französische Finanzamt aus.

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Matthias Sax
Matthias Sax — Aktiver Trader & Fintech-Gründer
Handelt selbst Optionen und Futures über IBKR und kennt die Komplexität des Regimes für Finanztermingeschäfte — insbesondere die Verlustverrechungsregel, die viele Anleger überrascht.

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Bildung, keine Steuerberatung

Dieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 08/2026