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Die PFU („flat tax") — Aktien & Dividenden

Der pauschale Einheitssteuersatz (prélèvement forfaitaire unique) gilt standardmäßig für Ihre Börsengewinne. Satz, Option für den progressiven Steuertarif (Feld 2OP), Abschläge und Dividenden — verständlich erklärt, mit Rechenbeispielen und aktualisiert für die Reform 2026.

📅 Stand: 08/2026 · Referenz: LOI n° 2025-1403 du 30 décembre 2025 (LFSS 2026)

⚠ PFU-Reform 2026: Der pauschale Einheitssteuersatz steigt von 30 % auf 31,4 % (12,8 % IR + 18,6 % Sozialabgaben), infolge der CSG-Erhöhung durch das LOI n° 2025-1403 du 30 décembre 2025 (LFSS 2026). Anwendung: Veräußerungsgewinne ab den Einkünften 2025, Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) ab dem 1. Januar 2026. Verbleiben bei 17,2 %: Lebensversicherungen, PEL/CEL/PEP, Mieteinkünfte, Immobilienveräußerungsgewinne.
1Die zwei Regime: PFU als Standard, progressiver Tarif auf Antrag
📋 So funktioniert die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge:

In Frankreich unterliegen Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren (Aktien, ETFs, Fonds) standardmäßig dem pauschalen Einheitssteuersatz (PFU, „flat tax").

Sie können auf den PFU verzichten und den progressiven Einkommensteuertarif wählen, indem Sie Feld 2OP in der Steuererklärung 2042 ankreuzen. Diese Option ist global: Sie gilt für alle Kapitalerträge des Jahres — eine gemischte Anwendung von PFU und Progressivtarif auf einzelne Positionen ist nicht möglich.
💡 Merksatz: Nichts tun = PFU. Feld 2OP ankreuzen = progressiver Tarif für das gesamte Jahr und alle Kapitalerträge. Die richtige Wahl hängt von Ihrem Grenzsteuersatz (TMI) und der Art der Erträge ab — im Einzelfall zu prüfen (siehe Abschnitt 3).
2Der PFU-Satz: 30 % → 31,4 %

Der PFU kombiniert einen festen Einkommensteuersatz mit Sozialabgaben. Die Reform 2026 erhöht den Sozialabgaben-Anteil von 17,2 % auf 18,6 %, ohne den Einkommensteuer-Anteil zu verändern.

Bestandteil Vor der Reform Nach der Reform (LFSS 2026)
Einkommensteuer (PFU) 12,8 % 12,8 % (unverändert)
Sozialabgaben (prélèvements sociaux) 17,2 % 18,6 %
PFU gesamt 30 % 31,4 %

Die Erhöhung geht auf einen neuen Autonomiefinanzierungsbeitrag (contribution financière pour l'autonomie, CFA) von +1,4 Punkten zurück, der in die Sozialabgaben integriert wurde (oft dargestellt als „CSG von 9,2 % auf 10,6 %"). Das Inkrafttreten unterscheidet sich je nach Einkunftsart:

Einkunftsart Inkrafttreten des Satzes 18,6 %
Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren (revenus du patrimoine) Einkünfte 2025 — Erklärung 2026
Dividenden, Zinsen (produits de placement) Ab dem 1. Januar 2026
Lebensversicherungen, PEL / CEL / PEP, Mieteinkünfte, Immobiliengewinne Verbleiben bei 17,2 %
⚠ Wichtige Asymmetrie: Für Veräußerungsgewinne aus Aktien des Jahres 2025 gilt bereits 31,4 % in der Erklärung 2026 — während Ihre Dividenden erst ab dem 1. Januar 2026 mit 18,6 % Sozialabgaben belastet werden. Gehen Sie daher nicht pauschal von „30 %" aus.
3PFU oder progressiver Steuertarif: Wie entscheiden?

Der PFU ist ein Fixsatz; der progressive Tarif hängt von Ihrem Grenzsteuersatz (TMI) ab, eröffnet aber zwei exklusive Vorteile: den Abschlag von 40 % auf Dividenden und die abzugsfähige CSG von 6,8 %.

💡 Faustformel (im Einzelfall zu prüfen — keine starre Grenze): Der PFU ist ab einem TMI ≥ 30 % in der Regel vorteilhafter; der progressive Tarif vor allem bei TMI von 0 % / 11 %. Bei Dividenden kann der Abschlag von 40 % den progressiven Tarif bis zu einem TMI von 30 % konkurrenzfähig machen.

Beispiel — 1.000 € Bruttodividenden, TMI 30 %

PFU — Einkommensteuer12,8 % × 1.000 €128 €
PFU — Sozialabgaben18,6 % × 1.000 €186 €
PFU — gesamt31,4 % des Brutto314 €
Progressiver Tarif — IR nach Abschlag 40 %(1.000 € × 60 %) × 30 % TMI180 €
Progressiver Tarif — Sozialabgaben18,6 % auf den Gesamtbetrag (1.000 €)186 €
Progressiver Tarif — gesamt (ohne Effekt abzugsfähige CSG)180 € + 186 €≈ 366 €

→ Bei einem TMI von 30 % ist der PFU (314 €) hier vorteilhafter als der progressive Tarif (≈ 366 €). Die abzugsfähige CSG (6,8 % × 1.000 € = 68 €, die das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres mindern) verringert den Abstand, kehrt ihn auf diesem TMI-Niveau jedoch nicht um.

Gleiches Beispiel — TMI 11 %

PFU — gesamt31,4 % von 1.000 €314 €
Progressiver Tarif — IR nach Abschlag 40 %(1.000 € × 60 %) × 11 % TMI66 €
Progressiver Tarif — Sozialabgaben18,6 % auf den Gesamtbetrag186 €
Progressiver Tarif — gesamt66 € + 186 €≈ 252 €

→ Bei einem TMI von 11 % ist der progressive Tarif (≈ 252 €) vorteilhafter als der PFU (314 €).

Abzugsfähige CSG — ein Vorteil nur beim progressiven Tarif: Bei Wahl des progressiven Tarifs bleiben 6,8 % als abzugsfähig erhalten und mindern das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres. Dieser Anteil ändert sich nicht trotz der Erhöhung der Sozialabgaben: Die Erhöhung um 1,4 Punkte (CFA) ist nicht abzugsfähig. Beim PFU ist keine CSG abzugsfähig.
⚠ Die Option 2OP ist global und für das Jahr unwiderruflich: Mit dem Ankreuzen von Feld 2OP unterwerfen Sie alle Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne) dem progressiven Tarif. Berechnen Sie den Gesamteffekt, bevor Sie die Wahl treffen.
4Abschlag für Haltedauer (abattement pour durée de détention) — nur beim progressiven Tarif

Der Halteabschlag reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage für Aktienveräußerungsgewinne — jedoch nur unter zwei kumulativen Voraussetzungen.

⚠ Zwei kumulative Voraussetzungen: Der Abschlag gilt nur dann, wenn (a) Sie den progressiven Steuertarif wählen und (b) die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden. Seit diesem Datum erworbene Wertpapiere berechtigen nie dazu, unabhängig vom gewählten Regime.
Haltedauer Allgemeines Regime Verstärktes Regime (KMU)
1 bis 4 Jahre 50 %
2 bis 8 Jahre 50 % 65 % (4 bis 8 Jahre)
Über 8 Jahre 65 % 85 %
⚠ Der Abschlag gilt nur für die Einkommensteuer: Die Sozialabgaben von 18,6 % bleiben auf den vollen Veräußerungsgewinn fällig, ohne jeden Abschlag. Der Vorteil betrifft daher ausschließlich den „IR"-Anteil.
5Dividenden: PFU auf den Bruttobetrag, Abschlag von 40 % beim progressiven Tarif
Regime Steuerliche Bemessungsgrundlage IR Abschlag 40 % Abzugsfähige CSG
PFU (Standard) Bruttodividende × 12,8 % Nein Nein
Progressiver Tarif (Option 2OP) Brutto × 60 % × TMI Ja (40 %) Ja (6,8 %)
💡 Vorläufige Quellensteuer ohne befreiende Wirkung (PFNL): Bei der Ausschüttung wird ein Vorabzug von 12,8 % an der Quelle vom auszahlenden Institut einbehalten, der dann auf die endgültige Steuerschuld angerechnet wird (und bei Überzahlung erstattet wird). Eine Befreiung von diesem Vorabzug ist unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich des steuerlichen Referenzeinkommens (RFR) möglich — auf Antrag beim auszahlenden Institut.
6Das PEA: eine Alternative zum regulären Wertpapierdepot
Das PEA (plan d'épargne en actions) ist ein Steuerrahmen: Wertzuwächse und Dividenden, die innerhalb des Plans akkumuliert werden, sind nach 5 Jahren Haltedauer von der Einkommensteuer befreit (Sozialabgaben bleiben bei Entnahme fällig). Für anspruchsberechtigte europäische Aktien ist es oft die effizienteste Option, ergänzend zum regulären Wertpapierdepot (compte-titres ordinaire) beim PFU für nicht anspruchsberechtigte Wertpapiere (US-Aktien, Derivate usw.).
7Welche Formulare für die Steuererklärung?
Formular Wozu dient es?
2042 Haupterklärung; Erfassung der Kapitalerträge. Feld 2OP für die Wahl des progressiven Steuertarifs.
2074 Detaillierte Berechnung der Gewinne und Verluste, wenn Sie die Berechnung selbst vornehmen oder über einen ausländischen Broker handeln.
2074-CMV Fortschreibung der auf Folgejahre übertragbaren Verluste (moins-values reportables).
⚠ Ausländischer Broker: Bei einem Broker außerhalb Frankreichs (IBKR usw.) befüllt das Institut den französischen IFU nicht vor — Sie müssen in der Regel eine 2074 einreichen und die Transaktionen in Euro umrechnen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Auslandskonten zu melden (Formular 3916).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der PFU-Satz 2025 / 2026?

Der PFU steigt von 30 % auf 31,4 %: 12,8 % Einkommensteuer (unverändert) + 18,6 % Sozialabgaben (statt bisher 17,2 %), infolge der CSG-Erhöhung im Rahmen des LOI n° 2025-1403 du 30 décembre 2025 (LFSS 2026). Die Erhöhung gilt für realisierte Veräußerungsgewinne ab dem Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026) und für Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) ab dem 1. Januar 2026.

PFU oder progressiver Steuertarif: Was ist besser?

Standardmäßig gilt der PFU. Über das Feld 2OP der Steuererklärung 2042 können Sie zum progressiven Steuertarif wechseln — diese Option ist global und gilt für alle Kapitalerträge des Jahres. Als Faustregel (im Einzelfall zu prüfen): Der PFU ist ab einem Grenzsteuersatz (TMI) von ≥ 30 % meist vorteilhafter, der progressive Tarif vor allem bei 0 % / 11 % TMI. Bei Dividenden kann der Abschlag von 40 % den progressiven Tarif bis zu einem TMI von 30 % wettbewerbsfähig machen.

Ist die CSG abzugsfähig?

Der abzugsfähige Anteil der CSG bleibt bei 6,8 %, jedoch ausschließlich bei Wahl des progressiven Steuertarifs — nie beim PFU. Die Erhöhung um 1,4 Punkte (Autonomiefinanzierungsbeitrag, contribution financière pour l'autonomie) ist nicht abzugsfähig. Die abzugsfähige CSG mindert das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres, nicht direkt die Steuer.

Was ist der Abschlag für die Haltedauer (abattement pour durée de détention)?

Er gilt nur wenn (a) Sie den progressiven Steuertarif wählen und (b) die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden. Allgemeines Regime: 50 % (zwischen 2 und 8 Jahren), 65 % (über 8 Jahre). Verstärktes KMU-Regime: 50 % (1 bis 4 Jahre), 65 % (4 bis 8 Jahre), 85 % (über 8 Jahre). Achtung: Der Abschlag reduziert nur die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage — die Sozialabgaben von 18,6 % bleiben auf den vollen Gewinn fällig.

Wie werden Dividenden besteuert?

Beim PFU wird der Satz von 12,8 % IR auf den Bruttobetrag der Dividende angewendet (zuzüglich 18,6 % Sozialabgaben). Der Abschlag von 40 % (abattement de 40 %) gilt ausschließlich beim progressiven Steuertarif. Eine vorläufige Quellensteuer ohne befreiende Wirkung (PFNL) von 12,8 % wird an der Quelle einbehalten und auf die endgültige Steuerschuld angerechnet; eine Befreiung ist unter bestimmten Einkommensgrenzen (RFR) möglich.

Und das PEA (plan d'épargne en actions)?

Das PEA (plan d'épargne en actions) ist ein Steuerrahmen: Wertzuwächse und Dividenden, die innerhalb des Plans angesammelt werden, sind nach 5 Jahren Haltedauer von der Einkommensteuer befreit (Sozialabgaben bleiben bei Entnahme fällig). Für anspruchsberechtigte europäische Aktien ist das oft die effizienteste Option, ergänzend zum regulären Wertpapierdepot (compte-titres ordinaire) beim PFU.

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Matthias Sax
Matthias Sax — Aktiver Trader & Fintech-Gründer
Handelt täglich Aktien, Optionen und Derivate über internationale Broker und kennt die Abwägungen zwischen PFU und progressivem Steuertarif aus eigener Erfahrung.

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Bildung, keine Steuerberatung

Dieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 08/2026