27.4

🇦🇩 Andorra für Trader

Niedrige Einkommensteuer (max. 10 %), strenge Residenzpflichten und die Sonderregeln für Kapitalgesellschaften — der Andorra-Steckbrief für auswandernde Trader.

1. Stand & Kurzprofil

Bergdorf in den Pyrenäen Andorras mit grünen Tälern und schneebedeckten Gipfeln im Abendlicht
🇦🇩 Andorra · Steckbrief max. 10 % Nicht-EU · Kleinstaat in den Pyrenäen
📅 Stand: Juli 2026 🇦🇩 Kein EU-Mitglied (Drittstaat) · Euro per Währungsabkommen · Spitzensteuersatz 10 % · hohe Eintrittshürde

Andorra ist ein Kleinstaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich — ein Fürstentum (Co-Principat) mit rund 80.000 Einwohnern, das lange als steuerfreie Enklave galt und seit der Einführung einer Einkommensteuer (IRPF) 2015 ein modernes, aber sehr niedriges Steuersystem betreibt. Der Spitzensteuersatz beträgt 10 %, private Kapitalgewinne aus Streubesitz sind unter Bedingungen sogar steuerfrei. Andorra nutzt den Euro über ein Währungsabkommen mit der EU, ist aber weder EU- noch EWR-Mitglied — also aus D-A-CH-Sicht ein Drittstaat. Das ist der zentrale Unterschied zu Zypern, Malta oder Portugal und hat erhebliche Folgen für die Wegzugsbesteuerung (siehe Abschnitt Zusammenspiel mit D-A-CH).

Wichtig zur Aktualität: Mit der Llei 2/2026 („Llei Òmnibus 2", in Kraft seit 13. Februar 2026) hat Andorra die Voraussetzungen für die passive Residenz (residència passiva) grundlegend verschärft: Die Mindestinvestition wurde auf rund 1 Mio. € angehoben und die früher rückzahlbare AFA-Kaution durch eine nicht rückzahlbare Staatsabgabe von rund 50.000 € ersetzt. Ältere Quellen im Netz (600.000-€-Schwelle, rückzahlbare Kaution) sind damit überholt — dieses Kapitel bildet den Stand nach Llei 2/2026 ab.

⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Steuerliche Einordnungen hängen vom Einzelfall ab (Instrumente, Handelsintensität, Beteiligungshöhe, verbleibende Bindungen nach D-A-CH). Weil Andorra ein Drittstaat ohne umfassendes DBA-Netz mit D-A-CH ist, ist eine vorherige Prüfung durch einen auf Andorra und das Herkunftsland spezialisierten Berater hier besonders wichtig.

2. Kursgewinne & Trading-Einkünfte

Die andorranische Einkommensteuer (IRPF) kennt zwei getrennte Bemessungsgrundlagen, die beide mit maximal 10 % besteuert werden:

BemessungsgrundlageUmfasstSatz / Freibetrag (Stand 2026)
Allgemeine Basis (base general)Arbeitslohn, unternehmerische und selbständige (wirtschaftliche) Tätigkeit, Mieten10 % — die ersten rund 24.000 € sind steuerfrei (progressive Einschleifung darunter)
Sparbasis (base de l'estalvi)Zinsen, ausländische Dividenden, Kapitalgewinne aus Finanzanlagen10 % — die ersten 3.000 € pro Jahr sind steuerfrei

Kapitalgewinne aus Wertpapieren

Für den privaten Trader ohne gewerbliche Einstufung ist die zentrale Regel die Beteiligungs-Befreiung: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen sind steuerfrei (0 %), wenn die veräußernde Person zu keinem Zeitpunkt der letzten 12 Monate mehr als 25 % am Kapital der Gesellschaft gehalten hat. Für ein typisches Streubesitz-Depot (börsennotierte Aktien, ETFs, Fondsanteile weit unter 25 % Anteil) greift diese Befreiung also regelmäßig.

Liegt die Beteiligung über 25 %, gilt gestaffelt nach Haltedauer:

Haltedauer bei Beteiligung > 25 %Effektive Belastung
unter 10 Jahrenbis 10 % (Zwischenstufen nach Reduktions-Koeffizienten je nach Haltedauer/Einzelfall)
ab 10 Jahren0 % (voll befreit)

Ausnahme seit Llei 5/2023 (ab 1. Januar 2024): Anteile an Gesellschaften, deren Vermögen zu 50 % oder mehr aus andorranischen Immobilien besteht, sind von der 25-%-Befreiung ausgenommen und werden nach den Immobilien-Regeln besteuert. Für ein reines Wertpapier-/Options-Depot ist das nicht einschlägig.

Sonderfall: „gewerblicher / professioneller Handel"

Der wunde Punkt für aktive Trader: Die günstige Behandlung — die 25-%-Befreiung, die Reduktions-Koeffizienten und die 10-Jahres-Befreiung — gilt in der andorranischen Praxis nur für Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit (activitat econòmica) ausüben. Wer faktisch hauptberuflich und mit unternehmerischer Organisation handelt, kann als Ausübender einer wirtschaftlichen Tätigkeit eingestuft werden. Dann fallen die Gewinne in die allgemeine Basis (base general) und werden dort — zwar weiterhin mit maximal 10 %, aber ohne die Reduktions-Koeffizienten und ohne die 10-Jahres-Befreiung — als laufendes Tätigkeitseinkommen besteuert.

Praktisch bedeutet das: Der Spitzensatz bleibt in beiden Fällen bei 10 % — der Unterschied liegt darin, dass die 0-%-Vergünstigungen für passive Anleger entfallen, sobald die Tätigkeit als gewerblich gewertet wird. Wo genau die Grenze zwischen privatem Vermögensverwalter und wirtschaftlicher Tätigkeit verläuft, ist eine Einzelfallfrage (Organisationsgrad, Fremdmittel, Frequenz, Haupterwerbscharakter) und sollte vorab mit einem lokalen Berater geklärt werden.

3. Residenz-Voraussetzungen

Andorra kennt zwei Grundtypen der Aufenthaltsgenehmigung. Für die steuerliche Wirkung ist zusätzlich entscheidend, dass man echte steuerliche Ansässigkeit begründet — die reicht weiter als die bloße Aufenthaltserlaubnis.

TypKern-Bedingungen (Stand 2026, nach Llei 2/2026)
Aktivresidenz (residència activa)Anstellung oder eigene andorranische Gesellschaft mit echter Tätigkeit; physische Anwesenheit ≥ 183 Tage im Jahr; Beitrag zur Sozialversicherung CASS. Der klassische Weg für aktiv Arbeitende/Unternehmer.
Passivresidenz (residència passiva)Investitionsbasiert, ohne lokale Erwerbstätigkeit. Nach Llei 2/2026: Mindestinvestition rund 1 Mio. € in andorranische Werte (Immobilien mit Mindestwert 800.000 € je Objekt, andorranische Wertpapiere/Fondsanteile) oder rund 400.000 € über den staatlichen Wohnraum-Fonds; zusätzlich nicht rückzahlbare Staatsabgabe ~50.000 € (+ ~12.000 € je unterhaltsberechtigter Person). Physische Mindestanwesenheit für die Genehmigung geringer (rund 90 Tage), private Krankenversicherung und Kaution/Nachweis erforderlich.

⚠️ Aufenthaltserlaubnis ≠ Steueransässigkeit. Die Passivresidenz-Genehmigung verlangt nur rund 90 Tage Anwesenheit. Um jedoch gegenüber dem deutschen/österreichischen Fiskus als andorranisch ansässig zu gelten und dort nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, braucht es echte steuerliche Ansässigkeit — in der Regel über 183 Tage physische Anwesenheit bzw. den tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Andorra. Ein 90-Tage-Papierwohnsitz löst die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht nicht auf.

Die 50.000-€-Abgabe war vor Llei 2/2026 eine rückzahlbare Hinterlegung bei der Finanzaufsicht (AFA), die bei sauberem Wegzug erstattet wurde. Seit 2026 ist sie eine nicht rückzahlbare Abgabe (Rückerstattung nur, wenn die Erst-Genehmigung abgelehnt wird).

4. Der Haupt-Haken

Andorra klingt nach Niedrigsteuer-Idylle — die entscheidenden Hürden liegen bei Eintrittskosten, Substanz und dem Drittstaat-Status:

  • Hohe Eintrittskosten. Die Passivresidenz kostet nach Llei 2/2026 rund 1 Mio. € Investition plus 50.000 € nicht rückzahlbare Abgabe (+ 12.000 € je Angehörigem). Damit ist Andorra für kleinere Vermögen faktisch verschlossen — es ist ein Ziel für vermögende Trader, nicht für den durchschnittlichen Depot-Inhaber.
  • Substanz und Anwesenheit. Der Steuervorteil trägt nur bei echter Ansässigkeit. Für die Auflösung der deutschen/österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ist in der Regel tatsächliche physische Präsenz > 183 Tage bzw. der reale Lebensmittelpunkt nötig — Pendler-/Papierkonstruktionen tragen weder gegenüber Andorra noch gegenüber dem Herkunftsfiskus.
  • Kein EU-Mitglied — keine EU-Freiheiten. Andorra ist Drittstaat: keine EU-Freizügigkeit, kein automatisches Aufenthaltsrecht für EU-Bürger, Zollgrenze, eingeschränkte Finanz-„Passporting"-Rechte. Der Marktzugang ist enger als in einem EU-Zielland.
  • Banking & CRS. Kontoeröffnung in Andorra ist mit Nachweisen verbunden; Andorra nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil — Kapitalerträge und Konten werden dem Wohnsitzstaat gemeldet. Intransparenz ist kein Standortvorteil mehr.
  • Gewerblichkeits-Risiko. Wer hochfrequent und hauptberuflich handelt, verliert die 0-%-Vergünstigungen (Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit → allgemeine Basis, siehe Abschnitt Kursgewinne).
  • Wegzugs-Nachlauf aus D-A-CH — hier besonders scharf. Weil Andorra Drittstaat und Niedrigsteuerland ist, sind sowohl § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) als auch § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) hier ungünstiger als bei EU-Zielen — siehe nächster Abschnitt.
Vorsicht — Wegzug zuerst verstehenAuswandern-Pillar · Wegzugsbesteuerung & §2 AStGBei einem Drittstaat wie Andorra ist der teure Teil beim Verlassen von D-A-CH schärfer als bei EU-Zielen.

5. Zusammenspiel mit D-A-CH

🌍 Andorra ist ein Drittstaat. Alle EU-Vergünstigungen der Wegzugsbesteuerung (frühere zinslose Dauerstundung für EU/EWR-Wegzüge, das österreichische Nichtfestsetzungskonzept) gelten nicht. Das prägt die gesamte D-A-CH-Betrachtung.

🇩🇪 Deutschland

DBA Deutschland–Andorra: Kein Abkommen in Kraft. Verhandlungen zwischen Deutschland und Andorra dauern an (Stand 2026), ein unterzeichnetes DBA existiert nicht. Ohne DBA fehlt der abkommensrechtliche Schutz vor Doppelbesteuerung; Deutschland wendet seine innerstaatlichen Regeln (inkl. § 2 und § 6 AStG) ungemildert an. Ein Informationsaustausch-Abkommen bzw. CRS besteht dagegen.

§ 6 AStG (Wegzugsbesteuerung): Bei Wegzug wird eine Veräußerung fingiert, wenn eine Beteiligung ab 1 % an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) gehalten wird; seit 2025 erfasst zudem eine dem § 6 AStG nachgebildete Regelung in § 19 InvStG auch Investmentfonds-/ETF-Anteile (ab 1 % Anteil oder Anschaffungskosten über 500.000 € pro Fonds). Für den typischen Trader mit Streubesitz unterhalb dieser Schwellen greift § 6 nicht. Wichtig zur aktuellen Rechtslage: Die früher unbefristete zinslose Stundung (altes § 6 AStG) wurde 2022 für alle Wegzüge abgeschafft — für EU- wie Drittstaaten-Wegzüge gilt heute gleichermaßen: Die Steuer wird bei Wegzug festgesetzt; auf Antrag kann sie in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden (§ 6 Abs. 4 AStG, in der Regel gegen Sicherheitsleistung). Eine zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf gibt es für niemanden mehr — unabhängig vom Zielland.

§ 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht): Hier ist Andorra ein Lehrbuchfall. Mit einem Spitzensatz von rund 10 % ist es ein klassischer Kandidat für ein Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG. Die Norm kann bestimmte deutsche Einkünfte bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug nachbesteuern — Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug, der Umzug in ein Niedrigsteuergebiet und fortbestehende wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland. Anders als bei Zypern/Malta (wo die Niedrigsteuer-Einordnung umstritten ist) ist die Niedrigsteuer-Schwelle bei Andorra praktisch klar erfüllt. Wer ohne fortbestehende wesentliche Inlandsinteressen (Betrieb, Beteiligung, wesentliche Inlandseinkünfte) wegzieht, wird zwar dennoch häufig nicht erfasst — aber die 10-Jahres-Nachlaufprüfung ist hier real und ernst zu nehmen, nicht bloß theoretisch.

🇦🇹 Österreich

DBA Österreich–Andorra: im Mai 2026 unterzeichnet; das Inkrafttreten (Ratifikation) ist zum Stand dieses Kapitels noch zu verifizieren. Bis zum Inkrafttreten gilt kein abkommensrechtlicher Schutz. Die österreichische Wegzugsbesteuerung nach § 27 Abs. 6 EStG auf Kapitalvermögen kennt das Nichtfestsetzungskonzept nur für Wegzüge innerhalb EU/EWR. Beim Drittstaat Andorra greift es nicht — die Wegzugssteuer wird bei Wegzug sofort festgesetzt und fällig (keine Stundung wie bei einem EU-Umzug).

🇨🇭 Schweiz

DBA Schweiz–Andorra: derzeit kein Abkommen in Kraft (allenfalls in Verhandlung). Die Schweiz kennt jedoch keine allgemeine Wegzugsbesteuerung auf private Wertpapiergewinne — private Kapitalgewinne sind ohnehin steuerfrei. Für den typischen privaten Trader ist der Wegzug aus der Schweiz nach Andorra steuerlich weitgehend neutral (Sonderfälle: gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel, Grundstückgewinne); ohne DBA fehlt allerdings der Schutz vor etwaiger Doppelbesteuerung laufender Erträge.

6. Fazit: für wen geeignet / für wen nicht

✅ Geeignet für vermögende Anleger und ruhigere Trader, die die hohe Eintrittshürde (rund 1 Mio. € plus 50.000 € Abgabe) tragen können, den Lebensmittelpunkt real nach Andorra verlegen (echte Anwesenheit > 183 Tage) und überwiegend als passive Anleger mit Streubesitz (Beteiligungen unter 25 %) agieren — für sie sind Kursgewinne steuerfrei und der Spitzensatz auf sonstige Erträge liegt bei 10 %. Ein alpines Umfeld, Euro-Nutzung und ein schlankes 10-%-System runden das Bild ab. Wer aus D-A-CH nur Streubesitz unterhalb der §-6-Schwellen mitbringt und keine wesentlichen Inlandsinteressen behält, kommt in der Regel ohne Wegzugssteuer über die Grenze.

❌ Weniger geeignet für Trader mit kleinerem Vermögen (Eintrittskosten unerreichbar); für hochfrequente Vieltrader, die faktisch hauptberuflich handeln (Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit → Verlust der 0-%-Vergünstigungen); für Inhaber von Beteiligungen ab 1 % oder großen ETF-/Fonds-Positionen, die die deutsche Wegzugsbesteuerung auslösen — beim Drittstaat Andorra ohne EU-Stundung, nur mit 7-Jahres-Ratenzahlung gegen Sicherheitsleistung; für Deutsche mit fortbestehenden wesentlichen Inlandsinteressen (§ 2 AStG greift bei Andorra als klarem Niedrigsteuerland real über 10 Jahre); sowie für alle, die EU-Freizügigkeit, ein dichtes DBA-Netz oder einen Papier-Wohnsitz suchen.

7. Land & Leben

🌍 Land & Leben — Andorra

Leben im Pyrenäen-Zwergstaat abseits der Abgabenlast:

  • 🏠 Lebenshaltung & Wohnen — Lebenshaltung moderat, aber Wohnraum ist im engen Tal knapp und gefragt — eine 1-Zimmer-Wohnung in Andorra la Vella oder Escaldes liegt bei rund 1.200–1.800 €/Monat. Der Kaufmarkt ist klein und preislich angespannt; ein realer Wohnsitz ist für die Ansässigkeit ohnehin Pflicht.
  • 🌤️ Klima & Lage — Alpines Bergklima mit kalten, schneereichen Wintern (Skisaison) und milden Sommern. Eingeschlossen in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich, ohne eigenen Flughafen — die nächsten (Barcelona/Toulouse) liegen rund 2,5–3 Stunden entfernt.
  • 🗣️ Sprache & Alltag — Amtssprache Katalanisch; Spanisch und Französisch sind im Alltag weit verbreitet, Portugiesisch ebenfalls häufig. Mit Englisch allein kommt man weniger weit — Grundkenntnisse Spanisch/Katalanisch helfen sehr. Die Verwaltung ist überschaubar und effizient.
  • 🛡️ Sicherheit & Gesundheit — Eines der sichersten Länder überhaupt, mit minimaler Kriminalität. Das Gesundheitssystem CASS (mit Zuzahlung) und private Anbieter bieten hohe Qualität; die ärztliche Versorgung gilt als sehr gut.
  • 🍽️ Küche & Kultur — Katalanisch-französisch-spanische Bergküche, deftig und regional; ruhiger, naturnaher Lebensstil mit Fokus auf Wandern, Ski und Outdoor.
  • 📶 Für Trader vor Ort — Andorra Telecom bietet flächendeckendes Glasfaser (nahezu 100 % Abdeckung) — Internet ist sehr schnell und zuverlässig. Zeitzone MEZ (UTC+1) — identisch mit Deutschland, US-Eröffnung 15:30 Ortszeit. Kleine, aber wachsende Unternehmer-/Trader-Community; Euro als Währung mit SEPA-Anbindung, Banking über die lokalen andorranischen Banken.

8. Auf einen Blick

🔎 Das Wichtigste in Kürze — Andorra

📌 Kernpunkte

  • Spitzensteuersatz 10 %; private Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen sind bei einer Beteiligung bis 25 % vollständig steuerfrei (0 %), über 25 % gestaffelt nach Haltedauer und ab 10 Jahren Haltedauer ebenfalls 0 %.
  • Davon unabhängig gilt auf der Sparbasis (Zinsen, ausländische Dividenden, sonstige Kapitalerträge aus Finanzanlagen) ein separater Freibetrag von 3.000 € pro Jahr, darüber 10 %.
  • Haupt-Haken Eintrittskosten: Die Passivresidenz kostet nach Llei 2/2026 rund 1 Mio. € Investition plus rund 50.000 € nicht rückzahlbare Staatsabgabe.
  • Gewerblicher/hauptberuflicher Handel (wirtschaftliche Tätigkeit) fällt in die allgemeine Basis: weiterhin max. 10 %, aber ohne die 0-%-Vergünstigungen.
  • Aufenthaltserlaubnis (rund 90 Tage) ≠ Steueransässigkeit: zur Auflösung der deutschen/österreichischen Steuerpflicht ist in der Regel echte Präsenz über 183 Tage nötig.
  • Drittstaat: kein DBA mit Deutschland (in Verhandlung) und der Schweiz; das AT-DBA wurde im Mai 2026 unterzeichnet (Inkrafttreten offen); Andorra nimmt am CRS teil.
  • D-A-CH: § 6 AStG ohne EU-Stundung (nur 7 Jahresraten gegen Sicherheit); § 2 AStG ist ein Lehrbuchfall (klares Niedrigsteuerland, bis 10 Jahre); in Österreich wird die Wegzugssteuer sofort fällig.

✅ Bevor du gehst

  • Eintrittsbudget prüfen: rund 1 Mio. € Investition plus rund 50.000 € nicht rückzahlbare Abgabe (+ rund 12.000 € je Angehörigem).
  • Echten Lebensmittelpunkt sichern (über 183 Tage), nicht nur die rund 90-Tage-Genehmigung — ein Papierwohnsitz löst die D-A-CH-Steuerpflicht nicht auf.
  • Handelsstil klären: passive Anlage (0-%-Vergünstigungen) vs. wirtschaftliche Tätigkeit.
  • Drittstaat-Wegzug einplanen: deutsche §-6-Steuer ohne EU-Stundung, §-2-AStG-Nachlauf, in Österreich sofortige Fälligkeit; DBA-Lage prüfen.
  • Einen auf Andorra und das Herkunftsland spezialisierten Berater einschalten.

📊 Alle 7 Fokusländer im direkten Vergleich →

9. Fundstellen

Stand aller Angaben: Juli 2026. Zahlen und Regeln bilden das andorranische IRPF-System, die Kapitalgewinn-Befreiungen und die Residenz-Reform durch Llei 2/2026 (in Kraft seit 13. Februar 2026) ab. Keine Steuerberatung — vor einem Wegzug fachliche Prüfung des Einzelfalls einholen.

  • Andorra Insiders — Capital Gains Taxes in Andorra (2026): https://www.andorrainc.com/en/capital-gains-andorra/
  • Andorra Insiders — Passive Residency Andorra Requirements 2026: https://www.andorrainc.com/en/passive-residency-andorra/
  • Andorra Insiders — Full Guide to All Andorran Taxes (2026): https://www.andorrainc.com/en/andorra-taxes/
  • IMI Daily — Andorra Parliament Approves Bill Reshaping Passive Residency Investment Thresholds (Llei 2/2026): https://www.imidaily.com/europe/andorra-parliament-approves-bill-reshaping-passive-residency-investment-thresholds/
  • Alexander Thornbury — Andorran passive residency after the 2026 reforms (EUR 1 Mio. threshold): https://alexanderthornbury.com/insights/andorra-residency-post-2026-reform/
  • Andorra Tax Calculator — Omnibus 2 Law: 600K→1M Residency Change (2026): https://andorrataxcalculator.com/blog/andorra-omnibus-2-law-2026/
  • IR Global — The IRPF in Andorra: essential guide (general vs. savings base): https://irglobal.com/article/the-irpf-in-andorra-esential-guide-for-tax-residents/
  • PSF Andorra — Trading taxes in Andorra: what you need to know: https://psf.ad/en/news/trading-taxes-in-andorra-what-you-need-to-know-if-you-invest-from-the-principality
  • Immigrant Invest — Andorra Tax Rates 2026 (IRPF, savings base, CASS): https://immigrantinvest.com/blog/andorra-taxes/
  • Andorra Solutions — Doppelbesteuerungsabkommen Andorra (DBA-Status, DE/AT/CH): https://www.andorra-solutions.com/de/doppelbesteuerungsabkommen-andorra/
  • Gesetze im Internet — § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
  • Gesetze im Internet — § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung, 7-Jahres-Ratenzahlung Abs. 4): https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
  • Rödl & Partner — Niedrigsteuerland / Belastungsvergleich (§ 2 AStG): https://www.roedl.de/themen/wegzug-aus-deutschland-besteuerung/beschraenkte-steuerpflicht-niedrigsteuerland-niedrigsteuergebiet-belastungsvergleich
  • Grant Thornton — Exit Tax Topic Hub (§ 6 AStG): https://www.grantthornton.de/en/insights/exit-tax-topic-hub/
  • Wohnsitz-Ausland — Wegzugsbesteuerung Österreich (§ 27 EStG, Drittstaat sofort fällig): https://www.wohnsitz-ausland.com/wegzugsbesteuerung-oesterreich/