Andorra ist ein Kleinstaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich — ein Fürstentum (Co-Principat) mit rund 80.000 Einwohnern, das lange als steuerfreie Enklave galt und seit der Einführung einer Einkommensteuer (IRPF) 2015 ein modernes, aber sehr niedriges Steuersystem betreibt. Der Spitzensteuersatz beträgt 10 %, private Kapitalgewinne aus Streubesitz sind unter Bedingungen sogar steuerfrei. Andorra nutzt den Euro über ein Währungsabkommen mit der EU, ist aber weder EU- noch EWR-Mitglied — also aus D-A-CH-Sicht ein Drittstaat. Das ist der zentrale Unterschied zu Zypern, Malta oder Portugal und hat erhebliche Folgen für die Wegzugsbesteuerung (siehe Abschnitt Zusammenspiel mit D-A-CH).
Wichtig zur Aktualität: Mit der Llei 2/2026 („Llei Òmnibus 2", in Kraft seit 13. Februar 2026) hat Andorra die Voraussetzungen für die passive Residenz (residència passiva) grundlegend verschärft: Die Mindestinvestition wurde auf rund 1 Mio. € angehoben und die früher rückzahlbare AFA-Kaution durch eine nicht rückzahlbare Staatsabgabe von rund 50.000 € ersetzt. Ältere Quellen im Netz (600.000-€-Schwelle, rückzahlbare Kaution) sind damit überholt — dieses Kapitel bildet den Stand nach Llei 2/2026 ab.
⚠️ Keine Steuerberatung. Dieses Kapitel ist eine sachliche Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Steuerliche Einordnungen hängen vom Einzelfall ab (Instrumente, Handelsintensität, Beteiligungshöhe, verbleibende Bindungen nach D-A-CH). Weil Andorra ein Drittstaat ohne umfassendes DBA-Netz mit D-A-CH ist, ist eine vorherige Prüfung durch einen auf Andorra und das Herkunftsland spezialisierten Berater hier besonders wichtig.