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📊 Fokusländer im Vergleich

Zypern, Portugal, Malta, Andorra, VAE, Thailand und Georgien in einer Vergleichstabelle: Kursgewinn-Steuer, Mindestaufenthalt, System, EU-Status, DBA und §2-AStG-Risiko auf einen Blick.

1. Worum es geht

📅 Stand: Juli 2026 📊 Sieben Fokusländer nebeneinander — verdichtet aus den einzelnen Länderkapiteln

Diese Seite stellt die sieben Fokusländer des Auswandern-Clusters — Zypern, Portugal, Malta, Andorra, VAE (Dubai), Thailand und Georgien — in einer einzigen Tabelle nebeneinander. Sie ist als Schnellorientierung gedacht: Welches Land besteuert Kursgewinne wie, wie viele Tage musst du dort verbringen, ist es EU oder Drittstaat, und wie streng ist der deutsche § 2 AStG? Alle Werte sind verdichtet aus den jeweiligen Länderkapiteln übernommen — das Detail mit Quellen, Fußnoten und Ausnahmen steht dort. Die Tabelle nennt nur die Kurzfassung.

Legende zu den Spalten:

  • EU? — ✅ = EU-Mitglied (Freizügigkeit, Euro, EU-Wegzugsvergünstigungen); ❌ = Drittstaat.
  • DBA D-A-CH — ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland / Österreich / der Schweiz in Kraft ist (✅) oder nicht (❌).
  • § 2-AStG-Risiko — grobe Einordnung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht: „Lehrbuchfall" = klares Niedrigsteuerland, Prüfung real; „umstritten/Einzelfall" = Einordnung offen; „gering" = in der Regel kein Niedrigsteuerland. Greift ohnehin nur bei fortbestehenden wesentlichen Inlandsinteressen.
  • Einstieg/Substanz — was der Zuzug real kostet bzw. verlangt (Investition, Mindeststeuer, Wohnstätte/Tätigkeit).

⚠️ Keine Steuerberatung. Die Tabelle ist eine verdichtete Orientierung, kein Ersatz für individuelle Beratung. Steuerliche Einordnungen hängen vom Einzelfall ab (Instrumente, Handelsintensität, verbleibende Bindungen nach D-A-CH). Vor einem Wegzug immer einen auf das Zielland und das Herkunftsland spezialisierten Berater hinzuziehen.

2. Die Vergleichstabelle

Land Kursgewinn-Steuer Mindestaufenthalt System EU? DBA D-A-CH § 2-AStG-Risiko Einstieg/Substanz Haupt-Haken Für wen
🇨🇾 Zypern 0 % auf „titles" (Aktien, Anleihen, Optionen); gewerblich / CFD- / Krypto-Graubereich bis 35 % 60 Tage (mit Auflagen) oder 183 Tage Non-Dom (SDC-Befreiung 17 von 20 Jahren) ✅ EU (Euro) DE/AT/CH ✅ umstritten / Einzelfall Wohnstätte + Tätigkeit; GESY 2,65 % (gedeckelt ~4.770 €/Jahr) CFDs/Derivate/Krypto-Graubereich; Non-Dom endet nach 17 Jahren Trader mit klassischen Wertpapieren/Optionen und echtem Lebensmittelpunkt
🇵🇹 Portugal 28 % pauschal; kurzfristig (< 365 Tage) bei hohem Einkommen zwingend progressiv bis ~53 % 183 Tage oder Wohnsitz am 31. Dezember regulär (NHR seit 1. 1. 2024 geschlossen; IFICI trifft Trader nicht) ✅ EU (Euro) DE/AT/CH ✅ gering (28 % Regelsatz = i. d. R. kein Niedrigsteuerland) NIF + Anmeldung; keine Investitionshürde keine Wertpapier-Steuerfreiheit; altes NHR für Neuzuzügler weg Buy-and-Hold / Lebensqualität — nicht für Kurzfrist-Vieltrader
🇲🇹 Malta ausländische Kursgewinne 0 % (auch bei Überweisung); gewerblicher Handel bis 35 % 183 Tage Non-Dom-Remittance (zeitlich unbefristet) ✅ EU (Euro) DE/AT/CH ✅ heikler (Non-Dom als „Vorzugsbesteuerung") Non-Dom; Mindeststeuer 5.000 €/Jahr bei Auslandseinkünften ab 35.000 € (anrechenbar) Remittance-Falle bei Einkünften; badges of trade → gewerblich bis 35 % Investoren / ruhigere Trader mit Kursgewinnen aus Auslandsdepot
🇦🇩 Andorra 0 % bei Beteiligung bis 25 % (Sparbasis-Freibetrag 3.000 €); Spitzensatz 10 % Aktiv ≥ 183 Tage; Passiv ~90 Tage Genehmigung (für Steueransässigkeit ggü. D-A-CH real > 183 Tage) Niedrigsteuer (IRPF max. 10 %) ❌ Drittstaat (Euro per Abkommen) DE ❌ (in Verhandlung) · AT unterzeichnet (Mai 2026, Inkrafttreten offen) · CH ❌ Lehrbuchfall (klares Niedrigsteuerland) Passivresidenz ~1 Mio. € Investition + ~50.000 € nicht rückzahlbare Abgabe hohe Eintrittskosten; Drittstaat vermögende Anleger / ruhigere Trader mit Streubesitz (< 25 %)
🇦🇪 VAE (Dubai) 0 % (privates Depot); 9 % Corporate Tax bei Gesellschaft/Lizenz (ab 375.000 AED Gewinn / 1 Mio. AED Umsatz) 183 Tage; oder 90 Tage bedingt; oder Lebensmittelpunkt Null-Steuer (0 % Einkommensteuer) ❌ Drittstaat DE ❌ (seit 2022 ausgelaufen) · AT ✅ · CH ✅ Lehrbuchfall (0 % = Niedrigsteuerland, ohne DE-DBA-Abmilderung) Residence Visa (Immobilie/Firma/Golden Visa); echte Lebensmittelpunkt-Verlegung kein DE-DBA; Corporate Tax bei Lizenz/Gesellschaft private Eigen-Trader mit echtem Umzug und Streubesitz
🇹🇭 Thailand 0 %, solange nicht überwiesen; bei Überweisung progressiv 0–35 % (LTR-Visum kann befreien) 180 Tage Remittance-Prinzip ❌ Drittstaat DE/AT/CH ✅ nicht pauschal — konkreter Belastungsvergleich (effektiv niedrig durch Remittance/LTR) Visum (Non-Immigrant / LTR bis 10 Jahre / Thailand Privilege) Überweisungs-Falle; Rechtslage seit 2024 im Umbruch Trader, die Kapital im Auslandsdepot lassen; LTR-Inhaber
🇬🇪 Georgien ausländische Kursgewinne 0 % (ohne Remittance-Bedingung); georgische Quelle 20 % Flat 183 Tage; oder HNWI ohne Tagezählung Territorialprinzip ❌ Drittstaat DE/AT/CH ✅ Lehrbuchfall (0 % = Niedrigsteuerland) 183 Tage oder HNWI (Vermögen > 3 Mio. GEL bzw. Einkommen > 200.000 GEL + Georgien-Bezug); viele bis 365 Tage visumfrei 1-%-Small-Business-Status gilt nicht für Wertpapierhandel; Quellen-Frage private Auslandsdepot-Trader mit echtem Umzug

3. So liest du die Tabelle

Die Tabelle verdichtet jedes Land auf eine Zeile — der Preis dafür ist, dass Nuancen wegfallen. Drei Muster helfen beim Einordnen:

  • „0 %" heißt nicht bedingungslos. Fast überall trägt die Steuerfreiheit nur für privat verwalteten Wertpapier-/Options-Handel. Sobald die Tätigkeit als gewerblich gilt (Zypern, Malta, Andorra, VAE, Georgien) oder — wie in Thailand — der Gewinn nach Zielland überwiesen wird, kann die Belastung deutlich steigen. Die Spalte „Haupt-Haken" nennt jeweils den kritischen Punkt.
  • EU vs. Drittstaat prägt den Wegzug. Die drei EU-Ziele (Zypern, Portugal, Malta) bringen Freizügigkeit und ein dichtes DBA-Netz mit; die vier Drittstaaten (Andorra, VAE, Thailand, Georgien) verlangen Visa/Investitionen und haben teils kein DBA mit Deutschland (Andorra, VAE).
  • Der teure Teil liegt oft im Herkunftsland. § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung bei Beteiligung ab 1 % oder großen Fonds) und § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) entscheiden sich beim Verlassen von D-A-CH — unabhängig davon, wie günstig das Zielland ist.

Für die vollständige Einordnung jedes Landes — mit Sätzen, Ausnahmen, Residenzwegen und dem D-A-CH-Zusammenspiel — führen die sieben Deep-Dives:

Vorsicht — Wegzug zuerst verstehenAuswandern-Pillar · Wegzugsbesteuerung & §2 AStGDer teure Teil passiert oft beim Verlassen von D-A-CH, nicht bei der Ankunft im Zielland.

4. Fundstellen

Stand aller Angaben: Juli 2026. Diese Tabelle enthält keine eigenen Quellen — jede Zelle ist aus dem jeweiligen Länderkapitel verdichtet, dort stehen die vollständigen Fundstellen (PwC Worldwide Tax Summaries, nationale Finanzverwaltungen, BMF/RIS/ESTV zu den DBA, gesetze-im-internet.de zu § 2 und § 6 AStG). Keine Steuerberatung — vor einem Wegzug fachliche Prüfung des Einzelfalls einholen.