⬅️ Besteuerung des Tradings in Frankreich

Besteuerung · Krypto-Assets · Frankreich

Besteuerung von Krypto-Assets in Frankreich — Artikel 150 VH bis

PFU von 31,4 %, Freigrenze von 305 € und ein entscheidender, oft übersehener Punkt: Der Krypto-zu-Krypto-Tausch ist nicht steuerpflichtig. Alles, was ein Privatanleger wissen muss, um seine Gewinne über das Formular 2086 zu erklären.

📅 Stand: 06/2026 · Rechtsgrundlage: Artikel 150 VH bis CGI

1Rechtsgrundlage
📋 Artikel 150 VH bis CGI — Kapitalgewinne aus digitalen Vermögenswerten (actifs numériques) :

Kapitalgewinne, die ein Privatanleger bei der gelegentlichen Veräußerung (cession à titre occasionnel) von Krypto-Assets erzielt, werden nach Artikel 150 VH bis CGI besteuert. Die maßgebliche Verwaltungsdoktrin ist BOI-RPPM-PVBMC-30-30 (aktualisiert am 23. April 2024).

Das steuerpflichtige Ereignis ist die entgeltliche Veräußerung (cession à titre onéreux) gegen gesetzliches Zahlungsmittel (Euro/Fiat) oder zur Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung — nicht jedoch das bloße Halten noch der Tausch zwischen Krypto-Assets (siehe Abschnitt 2).
⚠ Gewerblicher Handel = anderes Regime: Wird der An- und Verkauf von Krypto-Assets gewerbsmäßig betrieben, fällt die Tätigkeit seit dem 1. Januar 2023 unter das Regime der sonstigen freiberuflichen Einkünfte (bénéfices non commerciaux/BNC) (zuvor: BIC) — Besteuerung nach dem progressiven Tarif, nicht nach der PFU des Artikels 150 VH bis. Diese Seite behandelt den Fall des gelegentlich handelnden Privatanlegers.
2Der entscheidende Punkt: Der Krypto-zu-Krypto-Tausch ist nicht steuerpflichtig
🔴 Wesentlicher Unterschied: Solange Sie im Krypto-Universum bleiben, gilt für einen Krypto-zu-Krypto-Tausch ohne Ausgleichszahlung (soulte) (z. B. BTC → ETH) ein Steueraufschub (sursis d'imposition) (Artikel 150 VH bis). Er ist nicht steuerpflichtig und muss nicht im Formular 2086 eingetragen werden. Steuerpflicht entsteht erst bei der Konversion in Euro (Fiat) oder bei Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung.

Die folgende Tabelle fasst steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Vorgänge zusammen.

Vorgang Steuerpflichtig? Im Formular 2086 anzugeben?
Kauf von Krypto mit Euro Nein Nein (fließt in die Anschaffungskosten des Portfolios ein)
Krypto-zu-Krypto-Tausch ohne Ausgleichszahlung (BTC → ETH) Nein — Steueraufschub (sursis d'imposition) Nein
Konversion von Krypto in Euro (Fiat) Ja Ja — eine Zeile pro Veräußerung
Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung in Krypto Ja Ja — eine Zeile pro Veräußerung
3Die Freigrenze von 305 €
✅ Steuerfreiheit unter 305 €: Wenn die Summe der steuerpflichtigen Veräußerungserlöse (prix de cession) des steuerlichen Haushalts (foyer fiscal) im Jahr (ohne Tausche mit Steueraufschub) 305 € nicht übersteigt, werden Kapitalgewinne nicht besteuert.
⚠ Achtung: Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Veräußerungserlöse (prix de cession), nicht die Höhe des Kapitalgewinns. Selbst unterhalb der Freigrenze von 305 € muss Anlage 2086 trotzdem ausgefüllt werden (Veräußerungserlöse, Gebühren, Ausgleichszahlungen) — nur ohne Berechnung eines steuerpflichtigen Kapitalgewinns.
4Berechnungsmethode: die Gesamtportfolio-Formel (formule du portefeuille global)

Entgegen verbreiteter Annahme wird nicht die FIFO-Methode angewendet. Der Kapitalgewinn (plus-value) jeder Veräußerung wird mit der Gesamtportfolio-Formel (formule du portefeuille global) berechnet:

💡 Kapitalgewinn (plus-value) = Veräußerungserlös (prix de cession) − [ Gesamte Anschaffungskosten des Portfolios × ( Veräußerungserlös ÷ Gesamtwert des Portfolios zum Zeitpunkt der Veräußerung ) ]

Rechenbeispiel (illustrative Werte) — ein Anleger hat insgesamt 10 000 € in sein Krypto-Portfolio investiert, das nun einen Wert von 25 000 € hat. Er konvertiert einen Anteil im Wert von 5 000 € in Euro:

Gesamte Anschaffungskosten des PortfoliosSumme aller investierten Euro10 000 €
Gesamtwert des Portfolioszum Zeitpunkt der Veräußerung25 000 €
Veräußerungserlös (conversion en €)veräußerter Anteil in Fiat5 000 €
Anrechenbarer Anschaffungsanteil (quote-part d'acquisition)10 000 × (5 000 ÷ 25 000) = 10 000 × 0,22 000 €
Steuerpflichtiger Kapitalgewinn (art. 150 VH bis)5 000 − 2 0003 000 €
Besteuerung mit PFU (31,4 %)12,8 % IR + 18,6 % Sozialabgaben (prélèvements sociaux) auf 3 000 €≈ 942 €
5Steuersätze und Option für den progressiven Tarif
Besteuerungsform Einkommensteuer (impôt sur le revenu) Sozialabgaben (prélèvements sociaux) Gesamt
PFU (flat tax) — Standard 12,8 % 18,6 % 31,4 %
Progressiver Tarif (barème progressif) — auf Option Grenzsteuersatz (0 % → 45 %) 18,6 % Variabel je nach Grenzsteuersatz (TMI)
💡 Die Option für den progressiven Tarif ist jetzt widerruflich: Sie wird über die Änderung von Artikel 200 A ausgeübt und gilt pauschal für alle Krypto-Assets des steuerlichen Haushalts. Seit dem Finanzgesetz 2026 (Gesetz Nr. 2026-103 vom 19. Februar 2026) ist sie nicht mehr unwiderruflich und kann von Jahr zu Jahr neu entschieden werden. In jedem Fall bleiben die Sozialabgaben (prélèvements sociaux) fällig.

Die Wahl zwischen PFU und progressivem Tarif hängt von Ihrem individuellen Grenzsteuersatz ab — eine Einzelfallentscheidung. → Guide: PFU & progressiver Steuertarif
6Krypto-Assets deklarieren
Formular Verwendung
2086 Detailangabe jeder steuerpflichtigen Veräußerung (Veräußerungserlös, Gebühren, Ausgleichszahlungen (soultes), Kapitalgewinn oder -verlust)
2042-C Übertrag des Gesamtergebnisses (Jahreskapitalgewinn oder -verlust) aus dem 2086
3916-bis Meldung von Krypto-Konten bei im Ausland ansässigen Plattformen
🏦 Auslandskonten: Konten bei ausländischen Plattformen (Binance, Kraken etc.) müssen im Formular 3916-bis gemeldet werden, andernfalls drohen Bußgelder. → Auslandskonten melden (3916 / 3916-bis)

📄 Welches Formular für welche Einkunftsart auszufüllen ist: → Welche Formulare ausfüllen?

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Steuersatz auf Krypto-Assets in Frankreich?

Für einen Privatanleger, der Krypto-Assets gelegentlich veräußert, fällt der Kapitalgewinn unter Artikel 150 VH bis CGI und unterliegt der Pauschalsteuer (prélèvement forfaitaire unique/PFU, „flat tax"): 12,8 % Einkommensteuer + 18,6 % Sozialabgaben (prélèvements sociaux) = 31,4 % (zuvor 30 %; die Erhöhung der CSG beruht auf dem Gesetz Nr. 2025-1403 vom 30. Dezember 2025). Alternativ kann der progressive Einkommensteuertarif (barème progressif) gewählt werden (Änderung des Artikels 200 A); seit dem Finanzgesetz 2026 (Gesetz Nr. 2026-103 vom 19. Februar 2026) ist diese Option nicht mehr unwiderruflich und kann von Jahr zu Jahr neu ausgeübt werden. Die Sozialabgaben (prélèvements sociaux) fallen in jedem Fall an.

Ist ein Krypto-zu-Krypto-Tausch (BTC → ETH) steuerpflichtig?

Nein. Solange Sie im Krypto-Universum bleiben, gilt für einen Krypto-zu-Krypto-Tausch ohne Ausgleichszahlung (soulte) (z. B. Bitcoin in Ether tauschen) ein Steueraufschub (sursis d'imposition) nach Artikel 150 VH bis: Die Transaktion ist nicht steuerpflichtig und muss nicht im Formular 2086 angegeben werden. Steuerpflicht entsteht erst bei der Konversion in gesetzliches Zahlungsmittel (Euro/Fiat) oder bei der Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Ländern (z. B. Deutschland), wo jeder Tausch ein steuerpflichtiges Ereignis ist.

Wie funktioniert die Freigrenze von 305 €?

Wenn die Summe der steuerpflichtigen Veräußerungserlöse (prix de cession) des gesamten steuerlichen Haushalts (foyer fiscal) im Jahr (ohne Tausche mit Steueraufschub) 305 € nicht übersteigt, werden Kapitalgewinne nicht besteuert. Achtung: Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Veräußerungserlöse, nicht die Höhe des Kapitalgewinns. Selbst unterhalb dieser Schwelle muss Anlage 2086 trotzdem ausgefüllt werden (Veräußerungserlöse, Gebühren, Ausgleichszahlungen) — nur ohne Berechnung eines steuerpflichtigen Kapitalgewinns.

Wie wird der steuerpflichtige Kapitalgewinn berechnet?

Es wird nicht die FIFO-Methode angewendet, sondern die Gesamtportfolio-Formel (formule du portefeuille global): Je Veräußerung gilt: Kapitalgewinn = Veräußerungserlös − [Gesamte Anschaffungskosten des Portfolios × (Veräußerungserlös ÷ Gesamtwert des Portfolios zum Zeitpunkt der Veräußerung)]. Der anteilige Anschaffungspreis (quote-part d'acquisition) entspricht dem veräußerten Portfolioanteil. Die Detailberechnung wird im Formular 2086 eingetragen, eine Zeile pro steuerpflichtiger Veräußerung.

Was gilt beim gewerblichen Handel mit Krypto-Assets?

Wird der An- und Verkauf von Krypto-Assets gewerbsmäßig / professionell betrieben, fällt die Tätigkeit seit dem 1. Januar 2023 unter das Regime der sonstigen freiberuflichen Einkünfte (bénéfices non commerciaux/BNC) (zuvor: BIC). Die Einkünfte werden dann nach dem progressiven Steuertarif in der Kategorie BNC besteuert und nicht mehr nach der PFU für gelegentliche Kapitalgewinne gemäß Artikel 150 VH bis.

Welche Formulare muss ich ausfüllen?

Jede steuerpflichtige Veräußerung wird im Formular 2086 erklärt; das Ergebnis (Gesamtkapitalgewinn oder -verlust des Jahres) wird in die Steuererklärung 2042-C übertragen. Wer Krypto-Konten bei im Ausland ansässigen Plattformen führt, muss diese zusätzlich im Formular 3916-bis melden.

Closed Beta · Jetzt sichern

📊 Krypto-Gewinne das ganze Jahr im Blick

sTraderZ.com erfasst Ihre Transaktionen, Euro-Konversionen und Kapitalgewinne laufend — damit die Krypto-Steuererklärung keine bösen Überraschungen bereithält.

🚀 Closed-Beta-Zugang sichern
Matthias Sax
Matthias Sax — Aktiver Trader & Fintech-Gründer
Entwickelt Steuer-Tracking-Tools für Trader und Investoren und kennt die Fallstricke der Krypto-Steuererklärung aus der Praxis.

⬅️ Zurück zur Besteuerung des Tradings in Frankreich

ℹ️
Bildung, keine Steuerberatung

Dieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 06/2026