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Veräußerungsverluste (moins-values) verrechnen und vortragen

Ein Veräußerungsverlust (moins-value) kann nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart (même nature) verrechnet werden; der Überschuss ist 10 Jahre vortragbar — vorausgesetzt, er wurde im Entstehungsjahr deklariert. Hier finden Sie die Verrechnungsregeln, die vorgeschriebene Reihenfolge und die drei separaten Verlusttöpfe (Wertpapiere, Derivate, Krypto-Assets).

📅 Stand: 06/2026 · Rechtsgrundlage: Art. 150-0 A & D, 150 ter, 150 VH bis du CGI

1Das Prinzip — Verrechnung nur innerhalb derselben Einkunftsart (même nature)
📋 Verrechnung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten:

Ein Veräußerungsverlust (moins-value) ist ausschließlich mit Gewinnen derselben Einkunftsart (même nature) verrechenbar, die im selben Jahr entstanden sind. Konkret: Ein Verlust aus Wertpapieren kann nur gegen Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren aufgerechnet werden — nicht gegen Löhne, Mieteinkünfte oder andere Einkunftskategorien.

Übersteigen die Verluste des Jahres die Gewinne derselben Einkunftsart, geht der Überschuss nicht verloren: Er ist auf die folgenden 10 Jahre vortragbar (reportable sur les 10 années suivantes).
⚠ Häufiger Fehler: Ein Verlust aus Wertpapieren kann niemals mit dem Gesamteinkommen verrechnet werden. Die Verrechnung bleibt auf die Kategorie „Gewinne derselben Einkunftsart" beschränkt. Diese Trennung nach Verlusttöpfen (compartiments) unterscheidet Wertpapiere, Derivate und Krypto-Assets voneinander (siehe Abschnitt 3).
Weiterführend — Besteuerung von GewinnenDer PFU (Flat Tax) — Aktien & DividendenWie der Netto-Veräußerungsgewinn nach Verlustverrechnung besteuert wird
2Verrechnungsreihenfolge und der 10-jährige Verlustvortrag

Die Verrechnungsreihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben: Zuerst werden die Verluste des laufenden Jahres verrechnet, dann die vorgetragenen Verluste (moins-values en report) — die ältesten zuerst (les plus anciennes d'abord). Diese Reihenfolge schützt Verluste, die kurz vor dem Ablauf der 10-Jahres-Frist stehen.

Illustratives Beispiel — Verlustverrechnung im Jahr N

Hypothetische Beträge, nur zur Veranschaulichung der Verrechnungsreihenfolge.

Veräußerungsgewinn derselben Einkunftsart — Jahr NAusgangsbasis5 000 €
1️⃣ Veräußerungsverlust (moins-value) des Jahres Nwird zuerst verrechnet− 1 000 €
2️⃣ Ältester Verlustvortrag (N−3)die ältesten zuerst− 4 000 €
Steuerpflichtiger Netto-Gewinn5 000 − 1 000 − 4 0000 €
Verbleibender Verlustvortrag (N−1)ungenutzt — noch bis zu 10 Jahre vortragbar2 000 €
💡 Warum „die ältesten zuerst"?
Ein vorgetragener Verlust verfällt nach 10 Jahren. Indem man zuerst die ältesten Verluste verrechnet, verhindert man, dass sie wertlos verfallen, bevor sie genutzt wurden. Jüngere Verluste haben noch mehrere Jahre Vortragszeit vor sich.
3Drei separate Verlusttöpfe (compartiments)

Die Verrechnungs- und Vortragsregeln unterscheiden sich je nach Anlageart. Drei Verlusttöpfe (compartiments) sind separat zu führen:

Kategorie Rechtsgrundlage (CGI) Verrechnung Vortrag
Wertpapiere & Gesellschaftsrechte (Aktien, ETF, Investmentfonds) Art. 150-0 A & D Gegen Veräußerungsgewinne derselben Einkunftsart im selben Jahr Verlustvortrag auf 10 Jahre
Derivate (Optionen, Futures, Warrants, CFD) Art. 150 ter Separater Verlusttopf — niemals mit dem Gesamteinkommen verrechenbar, nur gegen Gewinne derselben Art Verlustvortrag auf 10 Jahre
Krypto-Assets (Veräußerung gegen Euro oder Sachwerte) Art. 150 VH bis Nur gegen Veräußerungsgewinne aus digitalen Vermögenswerten desselben Jahres Kein Vortrag auf Folgejahre (aucun report)
⚠ Krypto-Assets — kein Verlustvortrag: Anders als bei Wertpapieren und Derivaten kann ein Verlust aus Krypto-Assets (Art. 150 VH bis) nur gegen Gewinne aus digitalen Vermögenswerten des selben Jahres aufgerechnet werden. Ein verbleibender Überschuss ist endgültig verloren: Es gibt keinen Vortragsme­chanismus (aucun mécanisme de report) auf die Folgejahre.
Sonderfall — DerivateOptionen, Futures, Warrants & CFDArt. 150 ter: Verluste niemals mit dem Gesamteinkommen verrechenbar
4Deklarationspflicht und Formular 2074-CMV
⚠ Deklaration im Entstehungsjahr zwingend erforderlich: Ein Verlust (moins-value) wird nur anerkannt, wenn er in dem Jahr deklariert wurde, in dem er entstanden ist. Ein bei der Erstdeklaration versäumter Verlust ist endgültig verloren — er kann weder nachträglich verrechnet noch vorgetragen werden. Deklarieren Sie den Verlust auch in Jahren, in denen Sie keine Gewinne zum Verrechnen haben.

Die mehrjährige Verfolgung erfolgt über das Formular 2074-CMV, das die Verrechnung der Gewinne und Verluste des laufenden Jahres sowie den Stand der noch vortragbaren Vorjahresverluste zusammenfasst. Die relevanten Formulare im Überblick:

Formular Zweck
2074 Detailberechnung der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Wertpapieren
2074-CMV Mehrjährige Verfolgung: Verrechnung von Gewinnen/Verlusten und Vortrag der Vorjahresverluste
2042 Einkommenssteuererklärung — Eintrag der Gewinne und Verluste in die vorgesehenen Felder
💡 Gute Praxis: Dokumentieren Sie jedes Jahr den genauen Stand Ihrer vorgetragenen Verluste (moins-values en report) und ihr Entstehungsjahr. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Verrechnungsreihenfolge (laufendes Jahr zuerst, dann Vortragsbestand — älteste zuerst) korrekt angewendet werden, bevor die 10-Jahres-Frist abläuft.
Weiterführend — welche Formulare ausfüllenWelche Formulare sind auszufüllen?2042, 2074, 2074-CMV, 2086, 2047 und das IFU — das richtige Formular für jeden Einkommenstyp

Häufig gestellte Fragen

Womit kann ich meine Veräußerungsverluste (moins-values) verrechnen?

Ein Veräußerungsverlust (moins-value) ist ausschließlich mit Gewinnen derselben Einkunftsart (même nature) verrechenbar, die im selben Jahr entstanden sind. Ein Verlust aus Wertpapieren (Aktien, ETF, Investmentfonds) kann damit nur gegen Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren aufgerechnet werden — nicht gegen Löhne, Mieteinkünfte oder andere Einkunftskategorien. Der nicht verrechnete Überschuss geht nicht verloren: Er ist auf 10 Jahre vortragbar (reportable sur 10 ans).

Wie funktioniert der 10-jährige Verlustvortrag (report des moins-values)?

Der Überschuss an Verlusten, der im laufenden Jahr nicht verrechnet werden konnte, ist 10 Jahre lang vortragbar. Die Verrechnungsreihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben: Zuerst werden die Verluste des laufenden Jahres verrechnet, danach die vorgetragenen Verluste (moins-values en report) — beginnend mit den ältesten. Diese Reihenfolge stellt sicher, dass ältere Verluste nicht verfallen, bevor sie genutzt wurden.

Was passiert, wenn ich einen Verlust (moins-value) nicht im Entstehungsjahr deklariere?

⚠ Verluste werden nur anerkannt, wenn sie im Jahr ihrer Entstehung deklariert wurden. Ein vergessener Verlust aus der Erstdeklaration ist endgültig verloren und kann weder nachträglich verrechnet noch vorgetragen werden. Das Formular 2074-CMV übernimmt die mehrjährige Verfolgung — es fasst die Verrechnung der Gewinne und Verluste des laufenden Jahres sowie den Stand der noch vortragbaren Vorjahresverluste zusammen.

Gelten für Verluste aus Derivaten und Krypto-Assets dieselben Regeln?

Nein — es gibt drei separate Verlusttöpfe (compartiments). Verluste aus Derivaten (produits dérivés) (Art. 150 ter) bilden einen eigenen Topf: Sie sind niemals mit dem Gesamteinkommen verrechenbar, nur gegen Gewinne derselben Art, mit 10-jährigem Verlustvortrag. Verluste aus Krypto-Assets (actifs numériques) (Art. 150 VH bis) können nur gegen Veräußerungsgewinne aus digitalen Vermögenswerten desselben Jahres aufgerechnet werden — ein Vortrag auf Folgejahre ist nicht möglich (aucun report).

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Matthias Sax
Matthias Sax — Aktiver Trader & Fintech-Gründer
Verwaltet selbst ein Multi-Asset-Portfolio und kennt das Tracking von Verlustvorträgen (moins-values en report) aus eigener Erfahrung. Dieser Inhalt ist allgemeine Information, keine personalisierte Steuerberatung.

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Bildung, keine Steuerberatung

Dieser Inhalt ist allgemeine Bildung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 06/2026