Die ausführlichen Steuer-Inhalte für Österreich und die Schweiz sind in den öffentlichen Steuer-Bereich umgezogen und werden dort laufend aktualisiert. Dieses Kapitel fasst die Unterschiede kurz zusammen und verlinkt auf die jeweilige Vertiefung.
Österreich: KESt 27,5 % auf Kursgewinne, Dividenden, Derivate und Krypto in einem einheitlichen Topf (§ 27 EStG). Keine Behaltefrist, kein Sparerpauschbetrag — und vor allem kein Verlustvortrag: Verluste sind nur innerhalb desselben Kalenderjahres verrechenbar. Bei ausländischen Brokern (IBKR, DEGIRO) läuft alles über die Selbstveranlagung mit Formular E 1kv.
Schweiz: Kursgewinne im Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG) — solange man nicht als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler eingestuft wird. Dafür greifen drei andere Hebel: Dividenden als progressiv besteuertes Einkommen, die kantonale Vermögenssteuer auf den Depotwert per 31.12. und die Umsatzabgabe bei jedem Handwechsel über einen inländischen Effektenhändler.
| Kriterium | 🇦🇹 Österreich | 🇨🇭 Schweiz |
|---|---|---|
| Kursgewinne (Privatvermögen) | 27,5 % KESt | Steuerfrei |
| Dividenden | 27,5 % KESt | Progressiv als Einkommen |
| Verlustvortrag ins Folgejahr | Nicht möglich | Entfällt (Gewinne steuerfrei) |
| Vermögenssteuer auf das Depot | Nein | Ja — kantonal, 0,1–1 % p. a. |
| Abgabe je Transaktion | Nein | Umsatzabgabe 1,5 ‰ / 3,0 ‰ |
| Selbstveranlagung bei Auslandsbroker | Formular E 1kv | Wertschriftenverzeichnis, DA-1 |